Finanzamt - Drittschuldnererklärung

6 Antworten

Grundsätzlich ist das Vorgehen des FA korrekt. Die Euch zugesandte Erklärung ist Eurerseits nicht abzulehnen, sofern nicht Gründe bestehen, die dies verbieten. Dazu zählt z.B. eine bereits bestehende Verpfändung der Mieteinnahmen an Dritte. Näheres siehe Rechtsbehelf auf dem Bescheid. Wenn Du es genau wissen willst, geh mit dem Bescheid zum FA oder zum Amtsgericht (Rechtspfleger).

  1. Siehe oben. Nur, wenn zwingende Sachgründe vorliegen.
  2. Gilt analog. Siehe übrigens auch § 840 ZPO.
  3. Ja. Das Schuldverhältnis zwischen FA und Vermieter geht niemanden etwas an.
  4. Je nach Bundesland, ja. Zwangsgeldandrohung. Eine falsche oder unvollständige ausgefüllte Drittschuldnererklärung führt übrigens unmittelbar zu einer Haftung gegenüber dem Gläubiger!
  5. Nein.
  6. Ohne Inhalt. Das FA macht seine Arbeit. Daher die DS.
  7. Ja.

Okay, danke dir. Wie gesagt, ich will keine Auskunft über Steuergelder oder sonst was, sondern auskunft wann das Anschreiben an den Vermieter gegangen ist. Aber auch will ich Ersatz meiner Ausgaben, denn die werde ich definitiv haben. Und ich finde es eine Frechheit, dass ein Amt so arbeiten kann... Aber das gehört sicher eine andere Stelle... Es ist einfach, die Arbeit auf jemanden anderen abzuwälzen... Macht es einfacher. Und in der Hinsicht macht dies das FA, denn einfacher wäre mit den dt. Beauchtragten der Rechte in Kontakt zu tretten. Doch diese wissen nicht einmal was davon... Schön wie das Finanzamt seine Arbeit macht... In meinen Augen, 6- ganz klar...

Aber dir dennoch danke für den Beitrag...

@Balvar

ich finde es eine Frechheit, dass ein Amt so arbeiten kann.... Es ist einfach, die Arbeit auf jemanden anderen abzuwälzen

Ich finde es eher eine Frechheit, wenn jemand seine Steuern nicht zahlt. Welche 'Arbeit' da auf dich abgewälzt wird ist mir im übrigen unklar (Ausfüllen der Drittschuldnererklärung und Ändern des Dauerauftrags für die Mietzahlung?)

Schön wie das Finanzamt seine Arbeit macht... In meinen Augen, 6- ganz klar...

Dann mach doch mal einen konstruktiven Vorschlag, wie das Finanzamt an die Steuern kommen soll, die Dein Vermieter schuldet.

@PatrickLassan

Siehe weiteren Beitrag von mir, da wird es sicher einiges an Arbeit geben...

Okay, an der Stelle mit den Steuern mag erwähnt sein, dass ich denke dass es wohl an der bis zum März eingestellten Hausverwaltung lag, die im Streit (da diese fast Blank) mit den engl. Vermieter liegen und keine Daten mehr (auch nicht an diesen selbst) herausgeben.

Die komplett Problematik macht mir sorgen. Doch ich/ wir haben auch Rechte. Und ich kann nur noch einmal sagen, ich kann nichts unterschreiben, was mir einfach vorgelegt wird... das wäre ja noch schöner

Das Finanzamt hat die Miete, die du dem Hausbesitzer/Vermieter schuldest, gepfändet. In der Drittschuldnererklärung wird erklärt, ob und in welcher Höhe Du diese gepfändete Forderung anerkennst. Statt an den Vermieter mußt Du die Miete an das Finanzamt überweisen. Das ist eigentlich alles. Der größte Teil deiner Fragen ist, kurz gesagt, rechtlich völlig irrelevant.

Auch hier an dich zur Info. Ich will keine Steuerlichen Auskünfte, sondern ich möchte das dass FA mir mitteilt wann der engl. Vermieter über diese Maßnahme informiert wurde und ob überhaupt... Mehr nicht.

Und da dass FA was von mir will, habe ich ebenfalls das Recht Auskünfte (auch wenn eingeschränkt) zu bekommen.

Wäre ja schön, dann könnte der Stadt ja immer kommen... Was denn da los...

@Balvar

Du verlangst Auskünfte, die dir das Finanzamt nicht geben darf und die auch keinerlei Relevanz haben.

Punkt 1: Du schuldest Deinem Vermieter aufgrund des Mietvertrags die Miete.

Punkt 2: Dein Vermieter schuldet dem Finanzamt Steuern, und er wird das aller Wahscheinlichkeit nach auch schon seit geraumer Zeit wissen.

Punkt 3: Das Finanzamt pfändet die Forderung, die Dein Vermieter an Dich hat. In der Drittschuldnererklärung erklärst Du, ob und in welcher Höhe Du die Pfändung anerkennst und überweist die Miete statt an Deinen Vermieter an das Finanzamt.

Ich verstehe immer noch nicht ganz, wo Dein eigentliches Problem liegt.

@PatrickLassan

Mein Problem liegt daran, dass definitiv mehrere Mieter über ganau die selben Streitbetrag angeschrieben wurden, wie viele es genau sind, weiß ich aber nicht. Daher kann es doch nichts rechtens sein, dass mehrere Mieter den gleichen Betrag anerkennen müssen... Was ist das denn für ne Rechtssprechung. Somit wird alles was überzahlt wird, an den Vermieter wieder abgeführt, ich bekomme sehr wahrscheinlich nicht mal bescheid darüber das die Pfändung erledigt ist. Und bekomme dann noch Schwierigkeiten durch meinen Vermieter.

Stellt euch doch nicht so Krumm... Denkt mal bitte ein bissel Menschlich und die Folgen daraus, die sich mir ergeben. Ich habe die Scherereinen die das FA nicht haben will und trage auch noch deren Kosten? Was ist denn da los?

@Balvar

Daher kann es doch nicht rechtens sein, dass mehrere Mieter den gleichen Betrag anerkennen müssen.

Die Forderung des Vermieters auf Mietzahlung besteht gegenüber jedem Mieter, also wurde auch bei jedem Mieter gepfändet. Das Finanzamt kann sich ja nicht einfach ein oder zwei Mieter herauspicken. Jeder Mieter ist nur verpflichtet, die Pfändung in Höhe der von ihm geschuldeten Miete anzuerkennen.

ich bekomme sehr wahrscheinlich nicht mal bescheid darüber, dass die Pfändung erledigt ist.

im Normalfall bekommst Du eine Mitteilung.

@PatrickLassan

Das ist doch einmal eine Aussage. Also nehmen wir an, ich finde heraus, wie viele Mieter dieses Anschreiben bekommen haben, dann kann ich die geforderte Summe, also (bsp.) durch 5 teilen und nur meinen Anteil dorthin überweisen ohne das mir dadruch in Folge noch etwas droht?

@Balvar

Ich nehme mal an, dass alle Mieter eine Pfändung bekommen haben. Gegenfrage: Wie hoch ist denn eigentlich die Forderung des Finanzamts laut Pfändungsverfügung? Normalerweise wird das nur bei etwas höheren Rückständen gemacht.

@PatrickLassan

Leider ist es nicht so, die Schulden des Vermieters belaufen sich gegenüber des Finanzamtes auf rund 960 Euro... Alle Mieter (zumindest in unseren Haus) haben genau die selbe Pfändungssummer bekommen. Das heißt hier wurde nicht aufgeteilt, was ich ja nun durch Nemisis weiß, das es rechtens ist.

Doch wenn ich das richtig mitbekommen habe, muss ich also nicht die volle Summe anerkennen, wenn mehrere angeschrieben wurden?

Eigentlich kein Grund gleich solche Maßnahmen zu ergreifen. Und wenn schon einer anbietet den neuen HV zu benennen, auch da erst einmal heran zu tretten.

Ich will ja wirklich nicht, nicht zahlen, denn davon habe ich nichts. Doch allein aus der Folge, dass der neue Finanz und Hausverwalter von nichts weiß, lässt wieder riesen Summen (in meiner Dimension) in meinen Kopf umherschwieren...

@Balvar

960 € kommen mir erstaunlich wenig vor, aber egal. Es wäre dann wirklich eine Überlegung wert, dass ihr diesen Betrag durch alle teilt, die eine Pfändung erhalten haben und jeder seinen Anteil ans Finanzamt überweist (nicht vergessen, die nächste Mietzahlung entsprechend zu kürzen). Allerdings würde ich vorher mal bei der Vollstreckungsstelle des Finanzamts nachfragen, ob die mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.

@PatrickLassan

Ja, leider beträgt die Gesamtforderung nicht mehr. Ich denke ich werde mal mit meinen Mitmietern im Haus sprechen, wobei wir zwar dann auch noch nicht genaue Anzahl mitbekommen. Aber letztenendes Miete zahl ich ja nun so oder so... Nur leider waren die Mitarbeiter des Finanzamtes nicht in der Lage ordentlich aufzuklären, dann wären wohl auch einige Fragen nicht aufgekommen.

Danke, trotz anfänglicher Unstimmigkeiten auch nochmal an dich.

Man kann das auch etwas höflicher formulieren und vor allem bedenken dass es noch Millionen Bürger gibt die evtl. nicht so ein Schlaumeier ist wie sie.

Bin ich in diesen Fall überhaupt ein Drittschuldner?

ja

Bzw. warum bin ich dass? Angemerkt ist hier, dass ich an den Hausbesitzer und Vermieter keine Mietschulden habe. Auch habe ich in meinen Mietvertrag sicher keine Bürgschaft unterschrieben.

Du selbst mußt als Drittschuldner ja keine Schulden gegenüber dem Schuldner haben, sondern der Schuldner muß eine Forderung, z.B. hier Miete gegen Dich haben. Das Finanzamt pfändet nun die Mietforderungen des Schuldners.

Kann ich die Forderung mit (mir gegenüber) nicht begründet, nicht anerkennen, ohne das, dass FA mir im Folge weitere Wege und damit Verbunden eventuelle Umkosten in Rechnung stellt?

nein, wenn Du als Drittschuldner nicht an den Gläubiger, sondern an den Schuldner/Vermieter weiterhin die Miete zahlst, läufst Du Gefahr, daß Du die Miete nochmal an den Gläubiger /FA zahlen mußt.

Daß hier ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erlassen wurde ist ausreichend.

Wenn es besser ist die Forderung anzuerkennen, ist es besser einen Teilbetrag anzuerkennen, oder die ganze Forderung (noch einmal: uns ist nicht bekannt wie viele Wohnungsmieter vom FA angeschireben wurden)?

die Miete wird solange von den Drittschuldnern vom Gläubiger eingezogen, bis die Forderungen des FA erledigt sind. Das Finanzamt wird hier nicht den doppelten oder dreifachen Forderungsbetrag von den Mietern pfänden.

Wenn ja, muss ich wirklich alles akzeptieren ohne auch nur eine Information über das Aktenzeichen? (Man bekommt nicht mal die Info. wann der englische Vermieter das letzte mal angeschrieben wurde.)

Als Drittschuldner bist Du gegenüber dem Gläubiger auskunftspflichtig (§ 840 Abs. 1 ZPO).

Wenn ich diese ablehnen kann: Kann das FA in Folge, mir irgendetwas in Rechnung stellen?

Wenn Du die Erklärung nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig abgibst, hat der Gläubiger gemäß §840 Abs.2 Satz 2 ZPO die Möglichkeit, den hieraus entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

Kann ich das Anschreiben per Kosten für das FA zurück senden (am besten mit Nachweis)?

nein, aber es fallen auch nur Portokosten an.

Gibt es eine Möglichkeit, für mich natürlich ohne Umkosten, dass das FA seine Arbeit selbst macht?

das FA macht seine Arbeit!

Ist das "Kalte" Anschreiben des FA an die Mieter überhaupt rechtens?

ja

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Drittschuldnererklaerung-__f38253.html

hier noch weitere rechtliche Infos wenn es wie in Deinem Fall mehrere Drittschuldner sind:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Antrag-auf-Erlass-mehrerer-Pfaendungs-und-Ueberweisungsbeschluesse-__f56689.html

@Nemisis2010

Danke dir rechtherzlich

@Nemisis2010

Kann ich dazu aber noch eine Frage stellen?

Wenn ich nun herausbekomme, wie viele Mieter aufgefordert wurden, kann ich die Forderung als kleiner (bsp. Summe/ 5 Mieter) an das FA zurück senden. Oder bin ich verpflichtet die komplette Summe anzuerkennen?

@Balvar

Du kannst die ganze Forderung anerkennen, denn das FA darf gesetzlich keine Überpfändung vornehmen. Das FA wird auch nicht weiterpfänden, wenn Du z.B. aus der Mietwohnung ausziehen solltest, obwohl Du jetzt den ganzen Betrag anerkennst.

Du kannst sicher sein, daß Dein Vermieter in England auch über die Pfändung durch das FA informiert wurde. Auch ihm wurde der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugesandt.

@Nemisis2010

Okay, ich danke dir für deinen Rat. Hätte man mir, als Laier, diese Auskünfte schon beim FA genannt, wäre es nicht zu solchen Überlegungen bei mir gekommen. Danke.

MIr kommt das alles sehr komisch vor. Wende dich lieber mal an den Verbraucherschutz oder an den Mieterverein. Ihr als Mieter habt doch mit dem Finanzamt nichts zu tun, denke ich mal.

Ihr als Mieter habt doch mit dem Finanzamt nichts zu tun, denke ich mal.

Da denkst Du leider falsch. Das Finanzamt darf selbst vollstrecken, und es hat in diesem Fall den Anspruch auf Mietzahlung, den der Vermieter an den Mieter hat, gepfändet.