Müllgebühren Nebenkostenabrechnung Nutzung einer Tonne mit mehreren Häusern
Hallo,
ich habe nun die Nebenkostenabrechnung für meine Mietwohnung bekommen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Müllgebühren mit ca. 290 Euro recht hoch sind. Habe mir vom Verwalter die Belege zusenden lassen. Nun ist mir aufgefallen, dass die Kosten ungerecht verteilt sind.
Kurze Erklärung der Wohnsituation:
Eine Mülltonne wird von 3 Häusern genutzt. Nun haben zwei dieser Häuser 5 Mietparteien und das dritte Haus in welchem ich wohne nur 3 Mietparteien. Die Gesamtkosten für die Tonne wurden zu gleichen Teilen auf die drei Häuser aufgeteilt und dann durch die Mietparteien geteilt. Meiner Meinung nach hätten die Kosten hier aber durch die Anzahl der Mietparteien geteilt werden müssen.
Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand eine Auskunft zu geben kann, da mein Verwalter der Meinung ist, dass er alles korrekt berechnet hat.
Vielen Dank und Gruß
6 Antworten
Mein Schwager teilt die Müllgebühren durch die Anzahl der dort wohnenden Personen (im Mietvertrag vereinbart), das erschien ihm am gerechtesten. Schließlich produzieren z. B. 3 Personen mehr Müll als 1 Person. Aber einfach die Müllgebühren durch 2 Häuser aufzuteilen erscheint mir doch ungerecht. Was ist denn mietvertraglich vereinbart?
Um diese Frage richtig beantworten zu können ist es wichtig zu wissen was dazu per Mietvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus sollte es hier eine Nutzergruppe gebildet werden. Ist im Vertrag die Verteilung der Müllbeseitigung nach Personen festgeschrieben muss auch nach Personen abgerechnet werden. Im übrigen gibt es keine zwingenden Verteilungsschlüssel. Insbesondere die Verteilung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Abfallentsorgung) durch den Vermieter nach qm-Wohnfläche ist grundsätzlich zulässig (OLG Hamm, DWW 1983/278). Im Einzelfall kann sich allerdings ergeben, daß die Abrechnung nach Wohnfläche unbillig und damit unzulässig ist. Das wird bei den verbrauchsabhängigen Kosten bejaht, wenn der Mieter bei einer Abrechnung nach qm das Doppelte (so das LG Düsseldorf, WuM 1994/30) oder sogar erst das Dreifache (so das LG Aachen, WuM 1991/503) zahlen muß, als wenn nach Personen abgerechnet würde. Auch die Abrechnung nach Personen enthält nach den genannten Grundsätzen eine gewissen Pauschalierung. Das bedeutet insbesondere, daß auch Kleinkinder ab dem Einzug als volle Person gelten.
Gemäß § 556a BGB ist dann, wenn kein Abrechnungsmaßstab vereinbart wurde, nach Wohnfläche abzurechnen.
Im übrigen gibt es keine zwingenden Verteilungsschlüssel. Insbesondere die Verteilung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Abfallentsorgung) durch den Vermieter nach qm-Wohnfläche ist grundsätzlich zulässig (OLG Hamm, DWW 1983/278). Im Einzelfall kann sich allerdings ergeben, daß die Abrechnung nach Wohnfläche unbillig und damit unzulässig ist. Das wird bei den verbrauchsabhängigen Kosten bejaht, wenn der Mieter bei einer Abrechnung nach qm das Doppelte (so das LG Düsseldorf, WuM 1994/30) oder sogar erst das Dreifache (so das LG Aachen, WuM 1991/503) zahlen muß, als wenn nach Personen abgerechnet würde. Auch die Abrechnung nach Personen enthält nach den genannten Grundsätzen eine gewissen Pauschalierung. Das bedeutet insbesondere, daß auch Kleinkinder ab dem Einzug als volle Person gelten.
Danke für die schnellen Antworten. Ich werde später mal in meinen Mietvertrag gucken. Bin aber der Meinung, dass dort nicht auf den Verteilerschlüssel eingegangen wurde.
Ich habe ja die Rechnung von der Stadt Essen vorliegen und dort sind die Müllgebühren für das Haus indem ich Wohne mit Faktor 0,33 vom Gesamtbetrag angegeben. Also wurde dieser Gesamtbetrag einfach durch drei Häuser geteilt ohne Rücksicht auf Anzahl der Personen, m² usw.
Daher bin ich mir sicher, dass der Verwalter hier einfach die Kosten weitergegeben hat ohne diese zu prüfen.
Was wurde mietvertraglich zur Berechnung der Müllkosten vereinbart? Steht dort nach Mieteinheiten oder Personen oder gar nichts? Wenn kein Schlüssel angegeben ist, muss gemäß BGB nach anteiliger Wohnfläche abgerechnet werden. Dabei können gleichartige Miethäuser vom selben Vermieter zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden, zumal wie hier von allen Mietern der drei Häuser eine Tonne nutzen. Ähnlich sähe es bei dem Schlüssel WE (Wohnungseuinheit) aus. Eine vorherige Dreiteilung und danach erst die Aufschlüsselung halte ich für nicht rechtens. Es wären die Gesamtkosten durch sämtliche WE zu dividieren.
Schau erst mal nach dem Schlüssel. Danach weißt du was Sache ist und ob du gegebenenfalls bei nicht korrektem Schlüssel Einspruch einlegen kannst/sollst. Wäre die Aufschlüsselung falsch, läge ein Formfehler vor und du dürftest zumindest diese Position streichen.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe gestern Abend im Mietvertrag nachgesehen und festgestellt, dass die Aufteilung nach m² geht. Dies wurde aber definitiv nicht gemacht und meine Wohnung ist auch eine der kleineren in der Wohnanlage. Daher werde ich dies beim Verwalter beanstanden.
Danke
Hallo, Auskunft kann dir darüber das zuständige Abfallunternehmen deines Wohnortes geben. Bei uns in Kaiserslautern werden die Kosten durch die Anzahl der gemeldeten Personen geteilt. Eine Wohnung mit 4 Personen muss mehr Gebühr zahlen als eine Partei mit nur einer Person. Gruß
Gewöhnlich werden die Kosten nach der Anzahl der m² aufgeteilt.
Sollten alle drei Hauser nun gleich groß sein, in eurem allerdings nur drei große statt fünf kleine Wohnungen sein, zahlt ihr mehr.