Wie wird GEZ abgerechnet?
Guten Abend,
nach welchen Kriterien werden denn genau die Gebühren erhoben ? Nach Person, oder Haus, Wohnung, Meldeadresse ?
zb. Ich besitze mit meinen Expartner zusammen ein Haus, indem nur ich drin lebe und gemeldet bin. Ich muss GEZ bezahlen, aber wenn es nach Eigentum ginge, müsste mein EX ja auch bezahlen, weil ihm ja die Hälfte gehört.
oder geht es nur nach Meldeadresse ?
Sprich zB., einer besitzt 10 Häuser, aber er bewohnt nur eines, die anderen unbewohnt, dann muss der nur einmal bezahlen ?
Oder in einem Einfamilienhaus wohnen 10 Leute, wer muss zahlen ? alle oder nur einer ?
Für einfache simple Erklärungen wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
1. Die GEZ ist 2013 abgeschafft und durch den Beitragsservice ersetzt worden.
2. Der Rundfunkbeitrag ist einmal pro Haushalt zu zahlen. Wenn einer der dort gemeldeteten Bewohner schon zahlt, muss keiner der übrigen zahlen.
Eine Familie mit beliebig vielen Angehörigen in einem Haus zahlt nur einmal. Eine Person mit zwei Häusern (Haus + Ferienhaus z.B.) zahlt zweimal, auch wenn sie nicht gleichzeitig in beiden Häusern Radio hören oder fernsehen kann.
Wenn mehrere Familien in einem Haus leben, z.B. in einem Miethaus mit mehreren Wohnungen, dann muss für jede Familie / für jede Wohnung extra gezahlt werden.
Wer für seine Wohnung schon zahlt, muss für sein Autoradio nicht extra zahlen.
Angaben unverbindlich, ich bin kein Fachmann.
Es kommt darauf an, wer tatsächlich die Wohnung bewohnt, auf das Eigentum an der Wohnung kommt es nicht an. Pro Wohnung muss einmal gezahlt werden. Bewohnt die Wohnung nur eine volljährige Person, muss diese zahlen, es sei denn sie kann sich wegen des Bezugs bestimmter staatlicher Sozialleistungen (z. B. Hartz-IV, Grundsicherung) davon auf Antrag befreien lassen.
Bewohnen mehrere volljährige Personen eine Wohnung, muss sich nur einer anmelden; er kann dann von den anderen eine anteilige Beteilung verlangen (z. B. bei WG). Meldet sich keiner freiwillig an, so kann sich der Beitragsservice aussuchen, von wem er den Rundfunkbeitrag fordern will. Ist eine der Personen befreit, so muss einer der anderen zahlen, es sei denn er ist mit dem Befreiten verheiratet oder verpartnert.
Pro Haushalt fällt die Gebühr einmal an, d.h. wenn du und dein Ex- Partner in zwei Wohnungen leben, dann zahlst du für die eine Wohnung und er für seine eigene Wohnung.
Pro Wohnung. Wenn du einen Arbeitsplatz in deiner Wohnung hast, sogar nochmals zusätzlich