Wie ist das mit dem Blumen gießen auf dem Balkon?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

sprich mit ihm und sage, er soll, bevor er gießt, kontakt aufnehmen, damit du deinen rechner und sonstiges wegbringen kannst...

(seine bemerkung mit dem regen ist dürftig, da du wohl kaum, bei regen, wäsche und rechner auf dem balkon lagerst)

Auch eine Idee. Danke.

Pflanzen auf dem Balkon Der Mieter hat das Recht, auf seinem Balkon Blumentöpfe oder Blumenkästen aufzustellen bzw. anzubringen. Sind die Töpfe oder Kästen ordnungsgemäß befestigt, so dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können, dürfen sie auch an der Außenseite des Balkons angebracht werden, entschied das Landgericht Hamburg (316 S 79/04).

Zu beachten sei auch, dass Nachbarn durch die Balkonnutzung bzw. -bepflanzung nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hatte eine Mieterin in ihren Blumenkästen Knöterich gepflanzt, der so stark wucherte, dass er über die Balkonbrüstung wuchs. Dies hatte zur Folge, dass auf die darunter liegende Terrasse eines anderen Mieters ständig Blüten, sonstige Pflanzenbestandteile sowie Vogelkot fiel. Das Landgericht Berlin (67 S 127/02) entschied, dass die Mieterin ihre Balkonbepflanzungen derart zurückschneiden müsse, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons herüberragen.

Beim Gießen der Pflanzen muss beachtet werden, dass auslaufendes Wasser nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder die unten wohnenden Nachbarn beeinträchtigt.

Vorsicht in Wohnungseigentumsanlagen: Ist in der Teilungsordnung festgelegt, bei Balkon und Dachterrassen sei auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten, können die Wohnungseigentümer beschließen, dass auf der Brüstung der Dachterrassen oder der Balkone keine Blumenkästen angebracht werden dürfen (BayObLG 2 Z BR 20/01). Quelle: Deutscher Mieterbund e.V

Dankeschön. Was schlägst Du vor? Sollte ich die Nachbarn von dem Urteil erzählen?

Das Aufstellen von Kübeln ist zwar ebenso erlaubt wie das Anbringen von Blumenkästen. Letztere müssen allerdings so gut befestigt werden, dass sie nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden (Landgericht Hamburg, Az. 316 S 79/04). Auch das Gießen sollte so vorsichtig erfolgen, dass darunter wohnende Mitbewohner und Passanten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden oder die Fassade beschädigt wird (Amtsgericht München, Az. 271 C 73794/00).

Danke Dir. Wie ist Deine Antwort gemeint. Sollte ich den Nachbarn das Aktenzeichen unter die Nase halten? ;-)

Das darf natürlich nicht sein, schau mal hier nach:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon.htm

Du könntest deinen Nachbarn aber auch bitten, seine Blumen zum Gießen auf den Boden zu stellen und erst nach dem Abtropfen wieder aufzuhängen!

Danke für den Vorschlag; den werde ich ausprobieren.

Dann ist der Verursacher zahlungspflichtig. Er kann ja seine Blumen giessen, aber er sollte darauf achten, daß das Wasser seinen Balkon nicht verlässt. Regen fällt unter "höhere Gewalt" -im Gegensatz zu ihm, er wohnt nur über dir- und kann vorhergesagt werden. Und dann sitzt man weder auf dem Balkon noch stellt man Wäsche raus. Regen bringt in der Regel auch keinen Schmutz/Erdklümpchen mit sich...

Ich sehe es auch so, dass man bei Regen den Balkon anders nutzt als bei Sonnenschein; und dass Regenwasser sauberer ist. Aber wie soll ich das feundlich, nachvollziehbar und erfolgreich meinen Nachbarn klar mache? Das ist ja das eigentliche Problem!