Wie hoch ist die Leihgebühr der Aktien beim Leerverkauf? (leihen=ausleihen?) und was zahlt man wenn der Kurs zb. Auf 80€ steigen würde? (Foto, Text schauen)?
Also wenn ich mir beim Leerverkauf Aktien vom Händler leihe, habe ich das Recht seine Aktien zu verkaufen, obwohl ich sie garnicht besitze? Was passiert denn, wenn der Kurs steigt statt zu fallen? Muss ich dann für die wertdefferenz aufkommen plus Leihgebühr? Wie funktioniert das genau an diesem Beispielfoto. Bzw was ist die Leihgebühr? Und was ist mit short position verkaufen gemeint, wenn der Wertverlust kommt wenn ich sie doch schon davor verkauft habe?
3 Antworten
Wenn du eine Aktie leerverkaufst, gehst du quasi eigentlich eine vertragliche Pflicht ein, diese Aktie zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen.
Die Kosten der Order können sehr gering sein und da du ja quasi indirekt Geld verleihst, gibt es sogar manchmal die Möglichkeit geringe Zins- oder Währungswechselkursgewinne einzufahren.
Steigt der Kurs jedoch, musst du die Aktie später teurer kaufen und deine Position wird entsprechend der Differenz negativ.
Es ist eine Wette darauf, dass du diese Aktie später günstiger bekommst, als du sie aktuell verkaufst.
Nein, du musst schon bezahlen, es muss ja eine Sicherheit geben. Steigt die Aktie zu stark, musst du diese Sicherheit sogar nachträglich aufstocken, damit der Broker die Aktie im Notfall kaufen könnte. Auf deinem Konto landet am Ende nur die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis minus Kosten der Order.
Am Ende der Leihfrist musst du dem Entleiher die Aktien zurück geben. Also musst Du sie vorher wieder an der Börse zurück kaufen. Und wenn der Kurs zwischen dem Verkauf und dem Rückkauf gestiegen ist, verlierst du Geld weil dein Einkauf teurer ist als Dein Verkauf.
Ungedeckte Leerverkäufe sind seit 2010 nach Paragraph 30 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verboten.
Wo ist denn der Unterschied bzw. Der Vorteil bei ungedecktem Leerverkauf gewesen? Also abgesehen davon, dass man 2tage Zeit um die Aktien überhaupt zu beschaffen? Und warum kann man bei ungedecktem Leerverkauf ein vielfaches der Aktien verkaufen? Kann man doch nur so viel man auch geliehen hat? Also allgemein versteh ich den Text hier nicht ganz https://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenlexikon/ungedeckter-leerverkauf-100.html
Also ich darf sie dann verkaufen obwohl sie mir nicht gehört? Und der verkaufswert landet dann auf mein Konto? Von den ich dann später wieder Aktien kaufe?