Wie hoch ist der EK-Steuersatz für deutsche Rente,wenn man dauerhaft auf Gran Canaria lebt?

3 Antworten

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland beibehältst, dann bist du auch in Deutschland steuerpflichtig. Wanderst du aus (spanische Residencia) dann bist du in Spanien steuerpflichtig und in D nur noch bedingt steuerpflichtig. Ein Freund von mir (Residente hier in Spanien) ist Pensionär und muss dem deutschen Finanzamt jährlich eine Bescheinigung des spanischen Finanzamtes vorlegen.

Nach den diversen Katatstrophen, welche ich hier selbst in Spanien mit der Agencia tributaria erlebt habe, ist es vorteilhafter, man behält seinen Wohnsitz in Deutschland, denn die spanische Verwaltung funktioniert überhaupt nicht, was aber keine Rolle spielt, denn schuld hast immer du und bekommst bei jedem Dreck eine Strafe aufgebrummt. Selbst wenn sich hinterher herausstellt, dass du keinerlei Schuld hast, musst du monatelang um dein Geld kämpfen.

In Spanien leben ja, Residente in Spanien - nie wieder!

Kann dir aber leider die konkreten steuerlichen Sätze nicht sagen.

Espana  27.08.2015, 13:27

Ja wenn man das deutsche denken nicht ablegt.. sollte man gleich in D bleiben.. solche Typen braucht Spanien nicht

Müssen Deutsche Residenten ihre Rentenbezüge aus Deutschland in Spanien versteuern?
Gemäß der spanischen Steuer­gesetzgebung sind hier ansässige Personen (die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben oder aber hier ihren Lebensmittelpunkt haben) dazu verpflichtet, in Spanien ihr weltweites Einkommen zu versteuern, das heißt demzufolge auch Renten­bezüge aus Deutschland.

Nichtsdestotrotz sind aber auch die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den verschiedenen Ländern zu beachten, deren Anwendung Vorrang hat vor der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland wird die Besteuerung der Pensions- und Rentenbezüge folgendermaßen geregelt: In Spanien sind die Pensionen von Beamten grundsätzlich steuerfrei und lediglich in Deutschland zu versteuern. Allerdings werden sie in Spanien zur Feststellung des Steuersatzes hinzugezogen (sog. Progressionsvorbehalt). Alle anderen Renten, die entweder von der Deutschen Sozialversicherung gezahlt werden oder aus einer Privaten Rentenversicherung stammen, waren bisher ausschließlich in Spanien zu versteuern. Das ändert sich jedoch für Renten, die ab dem 1.1.2015 gezahlt werden, denn diese sind auch in Deutschland mit 5 Prozent (ab dem 1.1.2030 mit 10 Prozent) zu versteuern. Diese in Deutschland gezahlten Steuern können dann von den in Spanien zu zahlenden Steuern abgezogen werden.

Wichtig: Das spanische Finanzamt bekommt automatisch von den deutschen Behörden die Information über in Deutschland gezahlte Renten. Es macht daher keinen Sinn, dem spanischen Finanzamt diese Einkommen zu verschweigen.

Dazu ist jeder verplichtet, der hier als steuerpflichtiger Resident registriert ist." Befreit seien nur Personen, deren Rente weniger als 11.200 Euro pro Jahr beträgt und die keine anderen Einkünfte haben, sowie ehemalige Beamte, deren Pensionen der deutsche Staat automatisch versteuert.

Dieser Freibetrag gelte nur, wenn davon bereits Steuern einbehalten wurden. Von einer Arbeitnehmerrente allerdings ziehe Deutschland keinen Cent ab, so dass man sie hier versteuern müsse.

Wer das bisher nicht getan hat, dem raten die Experten, die Amnestie zu nutzen – denn die Wahrscheinlichkeit, als Steuersünder enttarnt zu werden, werde immer größer. Zum einen wegen der neuen technischen Möglichkeiten: Die europäischen Finanzbehörden sind längst vernetzt, und dank des automatischen Datenaustauschs bekommen auch die Finanzbeamten mit, was die deutsche Rentenkasse an einen Residenten überweist. 

Ab 2015 will der deutsche Staat zudem ein Stück vom Kuchen abhaben. Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass bei Neurentnern künftig fünf Prozent der Rente in Form einer Quellensteuer einbehalten und gegebenenfalls in Spanien angerechnet werden, falls man dort als Resident sein Welteinkommen versteuert.