Was muss ich als Steuerausländer bei meinen deutschen Giro-, Spar- und Aktienkonten beachten?

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Da du in DE einen Wohnsitz hast, bist du in DE unbeschränkt steuerpflichtig, also kein "Steuerausländer". Für ES gilt dasselbe. Du hast einen Doppelwohnsitz. Hier ist also das DBA zu bemühen.
 
Für Zinsen gilt:
Die Zinsen werden in Spanien als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Deutschland hat für die Zinsen das Recht auf Erhebung einer Quellensteuer i.H. von 10 %. Die Quellensteuern auf diese Zinsen werden in Spanien angerechnet.
 
Für Dividenden gilt:
Deutschland darf auf die Dividenden 15 % Quellensteuer erheben. Die ausschüttende Gesellschaft muss 20 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Der spanische Dividendenempfänger kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Antrag auf Erstattung von 5 % Kapitalertragssteuer stellen. In Spanien zählen die Dividenden zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Die 15 % deutschen Quellensteuern werden in Spanien angerechnet.

ZauberinDanny  17.03.2010, 10:51

korrekte Antwort - DH

Luciano80  18.03.2010, 06:33

Ich möchte dir da teilweise wiedersprechen. Die Situation, dass du einen Wohnsitz in Deutschland hast setzt nicht automatisch eine unbeschränkte Steuerpflicht aus! Du kannst als deutscher mit deutschem Wohnsitz als Steuerausländer gelten!

EnnoBecker  18.03.2010, 08:28
@Luciano80

Da musst du nicht mir widersprechen, sondern dem § 1 (1) Satz 1 EStG, der da lautet: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
 
Unbedingt auch noch § 2 (7) Satz 3 EStG beachten: Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht, so sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen.

Luciano80  19.03.2010, 07:00
@EnnoBecker

Erstmal danke an EnnoBecker, du hast mir selber mein Wissen verbreitert, ich bin selber nicht so auf dem laufenden was das inländische deutsche Finanzrecht angeht. Nun kann ich aber auch noch was zu meiner Aussage posten, ein Ausschnitt aus dem europäischem Parlament.

Artikel 293 (220) empfiehlt darüber hinaus den Abschluss zwischenstaatlicher Steuerabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Art 293 EG: „Soweit erforderlich, leiten die Mitgliedstaaten untereinander Verhandlungen ein, um zugunsten ihrer Staatsangehörigen Folgendes sicherzustellen:

  • ....

  • die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft,

  • ...

  • ...

Die Vorschrift begründet kein unmittelbar geltendes Recht, auf das sich der einzelne berufen kann (EuGH Mutsch, 137/84, Slg 1985 2681 Rn 11).

Daraus geht hervor, dass die europäischen Staaten dazu angehalten sind mit ihren Mitgliedsstaaten Verhandlungen zu führen. Ergo musst du Themenforscher dich darüber informieren, ob es ein Abkommen zwischen Deutschland und Spanien gibt der dich dann als Steuerausländer zulässt. Ein ähnliches Abkommen gibt es bereits zwischen Deutschland und Frankreich was die Doppelbesteuerung verhindert und in diesem Fall eben auch den Status eines Steuerausländers als deutscher mit deutschem Wohnsitz zulässt.

Oh Mann, ist das alles verworren.

EnnoBecker  19.03.2010, 13:37
@Luciano80

Ja, so ist das. Doppelbesteuerungsabkommen gehen dem nationalen Recht vor, deshalb muss zunächst geprüft werden, ob es eines gibt. Die DBA tun aber nichts anderes als zu regulieren, in welchen Fällen welches Land das Besteuerungsrecht bekommt. Hat man das rausgekriegt, ist man wieder im nationalen Recht und muss eben dort gucken.
 
Beispiel:
Im DBA Deutschland/Absurdistan besteht eine Regelung, nach der Deutschland das Besteuerungsrecht hat, wenn ein in Absurdistan lebender Deutscher ohne Wohnsitz in Deutschland auf einem absurdistanischen Konto Zinsen erzielt.
 
Fröhlich wedelnd geht der deutsche Fiskus ans Werk und will nun dem Deutschen die ausländischen Zinsen besteuern. Leider muss er feststellen, dass Zinsen nicht in § 49 EStG aufgeführt werden und wegen bestehender nationalen Vorschriften die Zinsen nicht besteuert werden können.
 
In Absurdistan wird aber auch nicht besteuert, weil der Zettel mit dem "Du darfst besteuern" in Deutschland ist.
 
Sowas nennt man "weiße Einkünfte" und sowas gibt es wirklich, wenn auch ein wenig komplizierter als hier dargestellt.

Themenforscher 
Fragesteller
 20.03.2010, 17:31

Danke für Deine Antwort. Daraus ergeben sich leider weitere Fragen. Vielleicht kannst Du mir erneut weiterhelfen!? Also:

  1. Wie lange darf ich gleichzeitig in beiden Ländern einen Wohnsitz haben?

  2. Was muss ich genau machen, wenn ich mehr als 183 Tage am Stück auf Mallorca gelebt habe (also ab Juli 2010)?

  3. Kennst Du einen Experten, der alle notwendigen Formalitäten zwischen den Behörden und Banken der Länder für mich erledigen würde? Wenn ja, was würde dieser Service kosten?

  4. Kennst Du eine deutsche Bank, die mir in meiner jetzigen Situation ein Girokonto gewähren würde?

  5. Welche Vor- und welche Nachteile gibt es, wenn ich meinen deutschen Wohnsitz aufgebe?

EnnoBecker  20.03.2010, 19:14
@Themenforscher
  1. Niemand kann dir vorschreiben, wo du einen oder wo du noch einen Wohnsitz hast. Wir sind ja nicht mehr in der DDR.
  2. Nichts. Die 183 Tage haben keine Bedeutung bei den Kapitalerträgen.
  3. Ja, aber ich bin bescheiden. Beim Honorar kommt es immer auf den Aufwand an.
  4. Ja.
  5. In DE würde die unbeschränkte Steuerpflicht entfallen. Damit wären in DE nur die inländischen Einkünfte, nicht aber das Welteinkommen Steuergegenstand. Andererseits höhlen die DBA das System aus. Was aber gut ist, denn es soll ja die doppelte Besteuerung vermieden werden.
    .
    Aufpassen: Das Jahr des Wegzugs wird das Schlimmste.
Luciano80  21.03.2010, 13:53
@Themenforscher
  1. siehe EnnoBecker
  2. http://www.bzst.bund.de/003menuelinks/008kapertragsteuer/084ausl_antragsteller/index.html / selber lesen, ist vom Bundeszentralamt für Steuern, bessere Quelle gibts nicht
  3. da kann ich dir nicht helfen, am besten du suchst dir einen Anwalt der darauf spezialisiert ist, da wird es wohl ein paar geben, denn du bist ja nicht der erste
  4. Dresdner Bank (persönliche Erfahrung), bitte bedenkt, dass nicht jeder Angestellte das volle Spektrum an Erfahrung hat, ich kann dir nur sagen, dass diese Bank es macht, ob der Berater das Wissen daürber hat kann ich dir natürlich nicht sagen
  5. ersparst dir die Streitigkeiten mit dem deutschen Finanzamt

Bei weiteren Fragen, sind Enno Becker und ich bestimmt bereit weiterzuhelfen.

Gruß Luciano

bringt alles nichts wenn deine daten auf cd gebrannt werden :)

Kapitalertragssteuer beträgt einheitlich wie die Abgeltungssteuer 25% und nicht 20%.

Nicht immer WIkipedia lesen =)

Lass Dich von Deinem Finanzamt beraten. Beachte aber, dass für die Feststellung deiner Steuerpflicht eine Karenzzeit von 180 Tagen gilt. Denn Du bist i.d.R. dort Steuerpflichtig, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Dieser ist per Definitionem dort, wo Du dich mehrheitlich aufhältst. Also mehr als 180 Tage / Jahr. Ob das so schlau ist, in D gemeldet zu bleiben solltest Du evtl. ebenfalls überprüfen. Solange Du also nicht mehr als 180 Tage in 2010 nachweislich (!) auf Malle gelebt (!) hast, wird das deutsche FA deine Steuerpflicht in E ohnehin ablehnen und weiterhin deutsche Steuerbescheide verschicken. Es sei denn, Du kannst eine Meldebescheinigung aus E ud eine Abmeldebescheinigung aus D vorlegen, dann halten die für 2010 still.

So war's zumindest bei mir :)

EnnoBecker  17.03.2010, 09:23

Lass dich von deinem Apotheker beraten. Der darf das ebensowenig wie das Finanzamt.
 
Im Übrigen ist die Antwort wegen des bestehenden Doppelwohnsitzes falsch. Sie wäre auch ohne Doppelwohnsitz falsch, da es um Kapitalerträge geht und nicht um Arbeitslohn, denn nur dort gibt es die 183-Tage-Regelung.

Themenforscher 
Fragesteller
 20.03.2010, 17:51

Danke für Deine Antwort, Jens.

Also könnte es Ende 2010 auf Mallorca ein Problem geben, weil ich mich in Deutschland nicht abgemeldet habe und somit keine deutsche Abmeldebescheinigung vorlegen kann? Ich könnte ja lediglich eine Anmeldebescheinigung von den mallorquinischen Behörden vorzeigen.

Und: Welche Vor- und welche Nachteile gebe es, wenn ich mich in Deutschland komplett abmelde?

Es wäre klasse, wenn Du mir meine Fragen in einer ruhigen Minute kurz beantworten könntest.

Hallo Themenforscher,

lebe seit 5 Jahren in Süd-Frankreich ohne mich dort angemeldet zu haben + weiterhin deutschem Perso (ja, diese Möglichkeit geht auch, alles EU alles neue Regeln). Wichtig war, dass ich gegenüber dem Finanzamt als Steuerausländer gemeldet bin, soll heißen, ich zahle fleißig weiterhin die Sozialabgaben an Deutschland (das will ich auch so, denn es gibt nichts besseres) und meine Einkommenssteuer geht an den französischen Staat. So zu deiner eigentlichen Frage, dies habe ich meiner Bank mitgeteilt, dass ich gegenüber dem Finanzamt als Steuerausländer zähle und siehe da, es war kein Problem, sie haben mich im System umgeschrieben und französische Adresse und meine Bank führt keine Steuern mehr automatisch ab. Solltest du bei deiner Wertpapierbank weiterhin als Steuerinländer geführt werden so musst du über den Jahresausgleich deiner Steuererklärung dein Geld wiederholen, da gilt das europäische Doppelbesteuerungsgesetz, kompliziertes DIng. Meine Empfehlung, erwirke beim Finanzamt eine Aussteuerung und deine Banken haben keine Probleme mehr und alles wird einfach ;-). Ich hoffe ich konnte dir helfen ansonsten kannst du mich auch direkt anschreiben.

Gruß Luciano

JChristophe  19.03.2010, 10:59

Hallo Luciano,

deine Antwort interessiert mich ganz besonders. An der Lösung hatte ich noch nie gedacht. Was könnte dagegen sprechen?

Ich muss mich als Selbständiger in September nach Frankreich melden weil mein Kind dort schulpflichtig wird... Das wechseln in den französischen Kassen ist mir ein Graus.

Von deiner administrativen Lösung würde ich gerne mehr erfahren - auch per PN falls dies der Rahmen springt (amis ät fougis.com). Welche An-/Abmeldungen da wohl in Frage kommen?

Wie wird dies aus französischer Seite gehandhabt: inwiefern werden die Sozialangaben dann steuerlich anerkannt?

(Nebenfrage: ob DE-Spekulationsverluste 2008 in FR anerkannt werden?)

Luciano80  20.03.2010, 15:22
@JChristophe

Hallo JChristophe,

ich Antworte erstmal lieber hier, falls es auch noch ander Leute interessiert. Wie ich es richtig verstanden habe, bist du Selbständiger. Wenn du dann nach Frankreich gehst, hast du doch keinen Arbeitgeber in Deutschland, weil du ja Selbständiger bist. Somit bist du mehr oder weniger in Frankreich angestellt. Folglich gibt es in Deutschland kein Einkommen mehr zu versteuern. Desweiteren kann ich dich beruhigen, dass französische Steuersystem ist dem deutschen um Meilen vorraus, es wird prinzipiell der Stundenlohn und nur der Stundenlohn herangezogen, die deutschen Sozialabgaben sind zu 100% anrechenbar und es gibt drei Dinge zum absetzen, Fahrtweg mit PKW, ein Pflegefall in der Familie und Kinder. Anmeldungen in Frankreich machen, Wohnort (Rathaus) + Finanzamt, mit diesen Bestätigungen kannst du zum deutschen Finanzamt und dich aussteuern (bitte informier dich vorher bei deinem Finanzamt, in Deutschland gilt für das Finanzamt nicht die Regel der Selbstinformationspflicht). Sozialabgaben können in Deutschland als ausserhalb lebender 5 Jahre weiterhin gezahlt werden bei vollem Anspruch, denke aber daran, z.B. deiner Krankenkasse bescheid zu geben (Auslandsversicherung). Ich hoffe ich hab nichts vergessen, wenn du tiefer ins Detail gehen möchtest frage nochmal und dann Antworte ich aber per e-mail.

Gruß Luciano

JChristophe  20.03.2010, 15:59
@Luciano80

Danke Luciano. Kannst du vielleicht noch Angaben machen wo diese 5 Jahre Regelung gesetzlich verankert wird (du schreibst von einer "neuen Regel")? Auch die Frage für Frankreich : da die Sozialversicherung dort Pflicht ist (keine Privatkassen) frage ich mich ... wo es Hinweise geben könnte auf französischen Seite daß, die URSSAF Anmeldung so vermeidbar ist. Normalerweise ist ja dies die 1. Voraussetzung, vor Finanzamt um einen Beruf in Frankreich auszuüben... mit freundlichen Grüßen Christophe

Luciano80  21.03.2010, 15:24
@JChristophe

Nein, wurde ausgeloggt und natürlich Text weg, toll :(. Also mal wieder zusammenbekommen, genau, mir ist aufgefallen das meine Aussagen sich auf entsandte beziehen, deswegen folgende Frage. 1. wo bist du gemeldet 2. wo bist du angestellt oder eben selbständig Mich interessiert nur jeweils das Land.

Zu dieser 5 Jahresregel, bin ich nicht mehr auf dem laufenden gewesen, die gibts es so nicht mehr. Vorab, sie gilt für entsandte und und die länge dieser Zeit ist flexibel unter Bestimmungen. Hierzu ein Link: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000260.htm . Ich hoffe ich hab nichts vergessen.

Gruß Luciano

JChristophe  22.03.2010, 14:10
@Luciano80

OK verstehe, ist wieder mal nix für Selbständige... Wäre ja zu schön gewesen.

Na dann, Augen zu und...'rein ins Bürokratischen Sozialismus à la Francaise,...!

Themenforscher 
Fragesteller
 20.03.2010, 17:41

Luciano80, danke für Deine Antwort.

Leider habe ich nicht verstanden, was Du mit folgendem Satz meinst: "Meine Empfehlung, erwirke beim Finanzamt eine Aussteuerung und deine Banken haben keine Probleme mehr und alles wird einfach ;-)"

  1. Was ist eine Aussteuerung?
  2. Wie kann ich die erwirken?
  3. Bei welchem Finanzamt, dem deutschen oder dem spanischen?
  4. Was bringt mir das?

Und noch etwas zum Thema "Jahresausgleich":

  1. Was ist damit gemeint?

Da ich 2010 auf Mallorca leben und arbeiten werde, muss ich laut deutschem Finanzamt keine Steuererklärung machen.

  1. Wie und wo soll ich einen Jahresausgleich machen?

Es wäre prima, wenn Du mir diese Dinge kurz erklären könntest.

EnnoBecker  20.03.2010, 19:22
@Themenforscher

Vielleicht kann ich ja mal zwischenantworten.
.
1.-4.
Gemeint ist wahrscheinlich die Ausstrahlung. Das ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff und hat mit Steuern und damit mit dem Finanzamt nichts zu tun. Man kann das auch nicht beantragen und es hat für deine Kapitalerträge ohnehin keine Bedeutung. Ist was für Arbeitnehmer.
.
1. und 1.
Auch das ist Unsinn, ebenso wie das "europäische Doppelbesteuerungsgesetz".
.
Am besten nimmst du einen Schein in die Hand und kommst mal vorbei. Bei jemandem, der dir Sicherheit verschaffen kann.
.

Luciano80  21.03.2010, 14:11
@Themenforscher
  1. eine Freistellung vom Steuerbezug nach § 50d Abs. 2 EStG / hängt natürlich immer davon ab, ob die Länder untereinander ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) haben
  2. Formulare hierfür findest du auf der Seite http://www.bzst.bund.de und die dazugehörigen Adressen
  3. deutschem, du möchtest ja von der deutschen Vermögenssteuer befreit werden?!
  4. keine Steuern abzuführn?!

Jahresausgleich: 1. Mit Jahresgleich wollte ich darauf hinweisen, wenn du bereits an das deutsche Fianzamt Steuern abgeführt hast, kannst du Sie dir mit deiner Jahressteuerabrechnung wiederholn. das andere 1. wende dich bitte an einen Finanzberater der spezialisert ist auf DBA zwischen Deutschland und Spanien, eine normale Steuererklärung hats schon insich

Gruß Luciano