Lebensversicherung kündigen! Steuerabzug auf Rückkaufswer?

9 Antworten

Hallo Arwin,

(1) Zum Thema Steuern

Da du die von dir eingezahlten Beiträge bereits in deiner Einkommensteuer voll versteuert hast, wirst du hierauf natürlich nicht noch einmal Kapitalertragsteuer zahlen müssen, sobald dir dein Geld zurück gezahlt wird. Im Gegenteil. Du kannst den Verlust, der dir durch die Lebensversicherung entstanden ist, steuermindernd geltend machen, da du ja insgesamt mehr Beiträge eingezahlt hast als du nun über den Rückkaufswert wieder heraus bekommst. Damit wirst du also keinen Cent Steuern zahlen müssen sondern sogar noch etwas vom Finanzamt erstattet bekommen.

(2) Zum Thema Rückkaufswert

An deiner Stelle würde ich mich auf jeden Fall zum Thema Lebensversicherung verkaufen informieren. Denn ob du nun nur deinen Rückkaufswert von der Versicherung zurück bekommst oder vielleicht sogar noch einen Aufschlag, macht ja schon einen Unterschied. Es gibt viele Firmen, die bis zu 20% mehr Rückkaufswert zahlen, indem sie dir die Versicherung abkaufen - das kann sich sehr lohnen. Die aktuellen Angebote findest du auf Vergleichsseiten wie bspw. http://www.lebensversicherungverkaufen.com. Von diesen Seiten gibt es inzwischen viele im Internet.

(3) Fazit

Wenn du es noch einmal schriftlich brauchst, kontaktiere am besten deinen Steuerberater. Er kann dir sicherlich auch genau sagen, wie du den Verlust aus der Lebensversicherung steuermindernd geltend machen kannst. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Steuern zahlt man nur auf Gewinne. Wenn du also Verluste machst (und 4.200 EUR zahlen um dann 3.100 EUR zu bekommen ist ganz eindeutig ein Verlust), dann widerspricht es jeder Steuergesetzgebung, dir hierfür sogar noch einmal Steuern abknöpfen zu wollen.

Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße,

Anton

ja muss man wenn mann nicht min. 5 jahre eingezahlt hat die vers. 12 jahre läuft und man 60 jahre alt ist muss mann Kapitalertragssteuer auf die angesammelten zinsen zahlen.

Die gesetzliche Bindefrist einer Lebensversicherung beträgt 12 Jahre. Wird diese vorher gekündigt fällt die s.g. Kapitalertragssteuer an. Diese wird vom Rückkaufswert noch abgezogen. Das macht die Versicherung von selbst.

du kannst der vers. schreiben das sie dir für die zuerwartende kap.erträge einen freistellungsauftrag zuschickt! den unterschreibst du und du bekommst alles ausgezahlt! natürlich solltest du mit deinem anderen vermög. auf den rest des freistellers. achten, lg malli

Danke! Aber wird die Kapitalertragssteuer auf den gesamten Rückkaufswert (25%) oder nur auf die Zinsen erhoben?