Lebensversicherung kündigen! Steuerabzug auf Rückkaufswer?
Hallo, ich will meine Lebensversicherung kündigen.
Rückkaufswert beträgt 3100€ Einbezahlt 4200€
Eine Sache verstehe ich aber nicht ganz. Wenn ich sie kündige muss ich auch Steuer bezahlen. Wie hoch ist der Steuersatz ? Wird er auf den Rückkaufswert berechnet ?
Was bekomme ich dann am Ende raus? Sind die 3100€ sicher oder kommen noch weitere Abzüge, wie Steuern, noch drauf?
Würde mich über kompetente Antworten sehr freuen!
PS: ich brauche das Geld, daher kommt nur Kündigung in Frage. Verkaufen mit einem Rkw unter 5000€ ist nicht möglich!
Gruss Arwin
9 Antworten
Hallo Arwin,
(1) Zum Thema Steuern
Da du die von dir eingezahlten Beiträge bereits in deiner Einkommensteuer voll versteuert hast, wirst du hierauf natürlich nicht noch einmal Kapitalertragsteuer zahlen müssen, sobald dir dein Geld zurück gezahlt wird. Im Gegenteil. Du kannst den Verlust, der dir durch die Lebensversicherung entstanden ist, steuermindernd geltend machen, da du ja insgesamt mehr Beiträge eingezahlt hast als du nun über den Rückkaufswert wieder heraus bekommst. Damit wirst du also keinen Cent Steuern zahlen müssen sondern sogar noch etwas vom Finanzamt erstattet bekommen.
(2) Zum Thema Rückkaufswert
An deiner Stelle würde ich mich auf jeden Fall zum Thema Lebensversicherung verkaufen informieren. Denn ob du nun nur deinen Rückkaufswert von der Versicherung zurück bekommst oder vielleicht sogar noch einen Aufschlag, macht ja schon einen Unterschied. Es gibt viele Firmen, die bis zu 20% mehr Rückkaufswert zahlen, indem sie dir die Versicherung abkaufen - das kann sich sehr lohnen. Die aktuellen Angebote findest du auf Vergleichsseiten wie bspw. http://www.lebensversicherungverkaufen.com. Von diesen Seiten gibt es inzwischen viele im Internet.
(3) Fazit
Wenn du es noch einmal schriftlich brauchst, kontaktiere am besten deinen Steuerberater. Er kann dir sicherlich auch genau sagen, wie du den Verlust aus der Lebensversicherung steuermindernd geltend machen kannst. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Steuern zahlt man nur auf Gewinne. Wenn du also Verluste machst (und 4.200 EUR zahlen um dann 3.100 EUR zu bekommen ist ganz eindeutig ein Verlust), dann widerspricht es jeder Steuergesetzgebung, dir hierfür sogar noch einmal Steuern abknöpfen zu wollen.
Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüße,
Anton
ja muss man wenn mann nicht min. 5 jahre eingezahlt hat die vers. 12 jahre läuft und man 60 jahre alt ist muss mann Kapitalertragssteuer auf die angesammelten zinsen zahlen.
Die gesetzliche Bindefrist einer Lebensversicherung beträgt 12 Jahre. Wird diese vorher gekündigt fällt die s.g. Kapitalertragssteuer an. Diese wird vom Rückkaufswert noch abgezogen. Das macht die Versicherung von selbst.
du kannst der vers. schreiben das sie dir für die zuerwartende kap.erträge einen freistellungsauftrag zuschickt! den unterschreibst du und du bekommst alles ausgezahlt! natürlich solltest du mit deinem anderen vermög. auf den rest des freistellers. achten, lg malli
Danke! Aber wird die Kapitalertragssteuer auf den gesamten Rückkaufswert (25%) oder nur auf die Zinsen erhoben?