Wie hoch darf Inkasso Gebühr sein (RVG Rechner)?

5 Antworten

" Dürfen " geht immer in der Inkassobranche ;-))

Stichwort RVG

Du kannst die Tätigkeit eines schnöden Inkassobüros nicht mit der eines RAs vergleichen

Sonst gäbe es nicht soche Urteile :

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .

Gib mal mehr Infos zur Forderung !

asd345 
Fragesteller
 16.05.2012, 08:25

verstehe leider nicht, was das konkret bedeutet, bitte ausführen. Die Forderung ist Strom. Zur Hälfte falscher Zeitraum, ohne Mahnung, jetzt mit Inkassokosten von knapp 400€.

rainerendres  16.05.2012, 10:19
@asd345

Ich würde den Deiner Meinung nach unstrittigen Teil der Forderung ( natürlich ohne Inkassogebühren ) begleichen und gegenüber dem Versorger bis zur Klärung des strittigen teils von Deinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen

Direkt Überweisung zweckgebunden an den Versorger ( nicht an den Inkassoladen )

Vollstreckerin  16.05.2012, 11:26

Das ist auch sehr richtig ...! Job gemacht! Ebenso gibt es aber eben auch sehr viele anderslautende Entscheidungen; das muss man wissen bei der Beurteilung der Sache, damit man sich darauf einstellen kann - je nachdem, vor welchem Gericht die Sache landet. In Köln hat der Gläubiger wahrscheinlich kaum eine Chance, in Berlin kenne ich die Rspr. eher gegenteilig!

rainerendres  17.05.2012, 00:41
@Vollstreckerin

Danke für das Kompliment !! Obiges urteil 8 C 118/09 ist aus berlin

@FrlSmilla03

ich versteh dich schon, aber unter den Inkassofirmen gibt es verdammt viele schwarze Schafe und ich hätte nix dagegen wenn dort mal das zuständige Budesamt ein auge drauf wirft. Klar sollte man seine Rechnungen immer zahlen,aber ab und zu kommt man in Situationen wo das leider nicht möglich ist! Meine Freundin sollte bei einem Job wo sich nachweislich gerade mal 280 Euro bekommen hat 50 Euro an das Inkassounternehmen zahlen und ich sollte bei einer Forderung von 9,99€ mit Gebühren ohne Mahnverfahren etc 109€ zahlen, ganz ehrlich das ist kriminell! Ich habe auch Schulden und ich versuche si abzubezahlen so gut es geht, aber diese unseriösen Firmen hindern einen daran! Du solltest nicht alle über einen Kamm scheren, das tu ich auch nicht, aber was da ab und zu abgeht....

MFG

Tim

Hallo, ich bin kein Fachmann im Kosten- / Gebührenrecht, teile aber mal wie folgt mit. Die Inkassokosten lehnen sich an die Gebühr nach RVG an und diese Gebühr richtet sich nach § 13 RVG, in der Gebührentabelle die Nr. 2300. Es geht um die aussergerichtliche Vertretung, also eine sog. Geschäftsgebühr. Beim Gegenstandswert bis zu 900,00 € beträgt eine einfache Gebühr 65,00 € und diese Gebühr darf zwischen 0,5 - 2,5 davon betragen, wobei sie eben das 1,3-fache nur übersteigen darf, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Woraus sich der von Ihnen genannte Betrag ergibt, weiss ich nicht und kann ich auch nicht prüfen. Er dürfte jedenfaalls in der Tat stark überhöht sein. Die Herangehensweise ist aber nicht korrekt! Es ist zu prüfen, ob Sie sich überhaupt im Verzug befanden. Verzug kann sich aus vversschiedenen Tatbeständen ergeben, Sie lesen das in § 286 BGB nach. So ist es aber z.B. auch möglich, dass in den AGB geregelt ist, dass Sie nach Ablauf von einem Monat nach Rechnungszugang, der gemeinhin mit 3 Tagen Postlaufzeit zu berücksichtigen ist, soweit der Zugang nicht konkret nachgewiesen wird,sicch gem. § 286 III BGB sich im Verzug befanden. Falls Sie bestreiten, dass Ihnen die Rechnung zugegangen ist, müsste man Ihnen den Zugang nachweisen - sonst besteht auch kein Verzug, jedenfalls nicht aufgrund konkret der genannten Norm. Inkassokosten gehören zu den sog. Verzugskosten. Dies brauchen Sie aber nur zu tragen, wenn Sie sich im Verzug befunden haben. Verzugskosten sind eine Art Schaadensersatz und müssen vom Anspruchstelelr dem Grunde und der Höhe nach dargelegt und bewiesen werden. Wenn Sie sich nicht im Verzug befanden, brauchen Sie auch keine Inkassokosten zu tragen, ganz gleich in welcher Höhe. Ich weiss, dass Vattenfall z.B. für jede Mahnung 6 oder 5 € Mahnkosten erhebt. So geht das aber nicht. Zunächst ist der Einzelbetrag eher relativ hoch, oft gestehen Gerichte auch nur 0,55 € fürs Porto zu. Es wäre aber zu prüfen, ob Mahnkossten der Höhe nach in den AGB geregelt ist und wenn ja, ob die diesbezügliche Klausel überhaupt wirksam ist. Es ist grundsätzlich nicht möglich, dem Schuldner Verzugskosten freischaffend in beliebiger Höhe "überzuhelfen", sie sind auch sehr umstritten und im Einzelfall stehen sie ggf. auch gar nicht zu. Der Gläubiger kann auch nicht einfach "auf Teufel komm raus" Verzugskosten produzieren, er unterliegt nämlich, wie jeder andere Anspruchsteller auf Schadensersatz auch, der sog. Schadenminderungspflicht gem. § 254 BGB und danach kann er eben z.B. Mahnkosten nur für bis zu max. 3 Mahnschreiben beanspruchen. Der Gläubiger soll nämlich aus den Verzugskosten kein Einkommen generieren! Wenn eine Forderung strittig ist, macht es keinen Sinn, diese an ein Inkassounternehmen abzugeben, da diese nämlich nur unstrittige Forderungen bearbeiten dürfen und im Übrigen muss der Gläubiger ja damit rechnen, dass das Inkassounternehmen wohl keinen Erfolg haben wird, weil der Gegner die Forderung ja bestreitet und somit sind die Inkasoskosten völlig sinnlos angefallen und der Gläubiger hat gegen die Schadenminderungspflicht verstossen! Diese Zusammenhänge kennen viele Schuldner nicht und sie, die "Ertrinkenden", lassen sich einen Wackerstein um den Hals binden ... und werden niemals fertig mit zahlen ... Ihrer Meinung zur Kommunalisierung stimme ich zu, wobei ich noch weiter gehe, diese Betriebe sind zu vergesellschaften und in die Hände derjenigen zu geben, die dort arbeiten! Ich bin Kommunist ... Viele Grüsse

So hoch wie ich will als Inkassounternehmen.

Rechtlich durchsetzbar werden die damit noch lange nicht!

Forderung, wenn unbestritten, direkt beim Gläubiger zahlen zzgl. Verzugszinsen und 2,50 € Mahngebühr pro Mahnschreiben. Widerspruch über Gebühren an das Inkassobüro. Gute Nacht! =)

Pünktlich zahlen oder weniger Strom verbrauchen hilft auch!

asd345 
Fragesteller
 16.05.2012, 08:29

wieder einE ,moralisiererIN. machst du das den ganzen tag, probleme nicht beantworten und arrogantes zeug vom stapel lassen? was ist aus dem guten alten fensterhocker geworden, der von da leute anmeckert? keinen Mut dazu?

FrlSmilla03  16.05.2012, 11:38
@asd345

Nein, ganz sicher nicht! Aber ich kann mich über Leute aufregen, die ihre Rechnungen nicht zahlen und sich dann über die Gläubiger aufregen und denen auch noch die Schuld geben. Ich verstehe die Unternehmen, wenn sie solche Fälle an Inkassounternehmen abgeben und sich nicht selbst die Kosten der Forderungseintreibung aufhalsen. Die Inkassounternehmen übernehmen diese Arbeit, aber sie arbeiten auch nicht ehrenamtlich! Die Kosten für die vielen Angestellten liegen jetzt nur nicht mehr bei dem Stromanbieter sondern beim Inkassounternehmen. Diese Kosten zzgl. ihrem Gewinn werden dann auf die Forderung aufgeschlagen. Gerade bei den Stromunternehmen gibt es nämlich sehr viele Nicht-/bzw. Schlechtzahler. Das würde eine ganze Abteilung mit Angestellten beschäftigen, um das nachzuverfolgen. Ich komme aus der Branche und kenne mich damit sehr gut aus. Als bitte unterlasse solche unsachlichen Beleidigungen.

hsbgefragt  16.05.2012, 15:00
@FrlSmilla03

Hallo FrlSmilla03!

Bei allem Respekt, aber sachdienlich ist Dein Beitrag nicht gerade.

Wir diskutieren ja nicht über die Zurückweisung einer begründeten (ist hier nicht zu klären) Forderung. Die Frage lautet nur: wie hoch Inkassokosten ausfallen können/dürfen.

Gruß

hsb

rainerendres  17.05.2012, 00:44
@hsbgefragt

Ich habe 3 Jahre in einem grißen Inkassounternehmen gearbeitet

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren hat es in meiner Zeit nicht gegeben ! Wir haben wöchentlich ca 10000 Tausend Briefe verschickt

Kolrabi87  18.05.2012, 15:16
@FrlSmilla03

haha..die aaaarmen strommultis!!! und du bist das auserkohrene sprachrohr!!! XD