Muss ich die Inkassogebühren bezahlen wenn die Hauptforderung bereits bezahlt ist?

12 Antworten

Leider ja!

Durch die verspätete Zahlung bist Du in Verzug geraten und somit für die Folgekosten verantwortlich!

entscheidend ist, wann der Zhalungseingang gebucht wurde beim Empfänger..daraus resultiert alles andere..allerding drohe einige Inkassos immer fürchterlichst..

ich habe aktuell dasselbe problem, habe die rechnung am selben tag online gezahlt und am nächsten tag das inkassoschreiben bekommen...habe dem inkassounternehmen nach wunsch den kontoauszug mit der am tag zuvor getätigten zahlung zugefaxt und die prüfen nun, ob der fall kulanterweise eingestellt wird oder nicht...ich hoffe, die lenken ein, weil ansonsten muss ich zu meinem anwalt...nur so nebenbei betrug der rechnungsbetrag 50euro und das inkassounternehmen verlangt einen zusätzlichen betrag von 70euro!!!!!!!

Die Gebühren sind allerdings noch nie erfolgreich eingeklagt worden Eine erfolgreiche Klage explizit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05 Das heist aber nicht das das Inkassobüro bzw der Hausadvokat umgehend aufhört Mahnbriefe zu schreiben. Wird ausgebucht bzw schläft ein Am besten dem Inkassobüro die Forderung vollumfänglich zurückweisen und aden rechtsweg anheimstellen. Gleichzeitig die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich untersagen (Telefon Inkasso durch Call Agent ) Der Speicherung und Weitergabe der daten gem BDSG ebenfalls untersagen

Du hast die Hauptforderung gezahlt. Damit müsste es eigentlich gut sein. Außerdem kannst du ja es (hoffentlich) nachweisen, dass du die Hauptforderung gezahlt hast, oder? Schreib der Inkassofirma einen Brief, lege die Kopie der Zahlung bei und schreib rein, sie sollen das bei der entsprechenden Firma nachforschen. Bei mir hat es einige male geklappt und ich kann nur von Erfolgen sprechen.