Mahnung von Inkassofirma an Jugendlichen

8 Antworten

EMail mässig selber Schuld.

Das mit dem Brief ist schwer zu sagen. Musst ja beweisen das du ihn nich hat oder Zalando muss beweisen ihn abgesendet zu haben irgendwie so iis das

Der, der das behauptet (Zalando) muss beweisen, den Brief versandt zu haben und beweisen, dass er zugestellt wurde. Genauso bei den eMails. Deswegen bringt eMail-Versand rechtlich nichts, wenn der Empfänger nicht bestätigt, die Mail gelesen zu haben. Wenn die im Spam-Ordner oder auf einem inaktiven Mail-Account landet, ist das halt dumm für Zalando. Egal ob der TE Schuld daran hat oder nicht.

Ist aber sehr schwer zu beweisen dass ich den Brief nicht bekommen hab, da ich ja garkeinen Brief hab. Ich habe mit einer Hotline mitarbeiterin von Zalando telefoniert, welche meinte, dass am 30.05.2013 ein Mahnungsbrief bei ihnen an mich rausging. Allerdings kam ja garkeiner bei mir an und die können das doch auxh nicht beweisen, oder?

Sprich mit der Verbraucherzentrale.

Das würde sich für mich nicht lohnen bei so einem geringen Betrag.. Die VZ verlangt pro Beratung rund 30€. Falls am Ende raudkommt, dass der geforderte Betrag legitim ist, zahl ich mich dumm und dämlich. Aber trotzdem Danke für den Tipp! :)

Die Gebühren sind zwar erlaubt allerdings aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsrechung nicht durchsetzungsfähig d.h es wird nicht eingeklagt

Überweise gerundet 18 € direkt an zalando und zwar zweckgebunden (Kundennummer xyz und Nur Hauptforderung )

Warte auf das kommrnde Inkassoschreiben in welchem das Inkassobüro seine Gebühren "begründet" und weise die Forderung schriftlich zurück

Etwa so :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Ist Dein Vater bzw Mutter informiert ?

Warum Inkassogebühren nicht eingeklagt werden ? Link zur Rechtsprechung als Kompl an dein Postfach hier

Die Situation bei Minderjährigen

Für die Gültigkeit von Verträgen müssen Sie grundsätzlich voll geschäftsfähig (also 18 Jahre alt) sein. Verträge die von einem minderjährigen geschlossen werden sind schwebend unwirksam, d.h. sind nur dann gültig, wenn die Vertretungsberechtigten – die Eltern – den Vertrag nachträglich genehmigen. Möglich ist auch, dass Ihre Eltern solche Verträge bereits im Vorfeld erlaubt haben. Aber welche Eltern tun so was?

Ein beliebtes Argument der Anbieter ist auch der sog. Taschengeldparagraf §110 BGB. Es wird einfach behauptet, dass der minderjährige Taschengeld bekommt und folglich mit seinem Taschengeld auch solche Verträge wirksam abschließen könne. Das rechtlich absolut falsch. Voraussetzung ist für diese Regelung immer, dass der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung bewirkt haben muss. Mit anderen Worten: Nur wenn der Preis bezahlt ist, kann die Vorschrift zur Anwendung kommen. Haben Sie jedoch eine erstmalige Rechnung bekommen, haben Sie noch nicht bezahlt. Folglich findet die Vorschrift keine Anwendung.

Tipp: Keine Anwendung des sog. Taschengeldparagrafen § 110 BGB bei noch zu zahlenden Rechnungen. Lassen Sie sich nicht darauf ein!

Überprüfen Sie genau, ob der Vertrag nicht von einem Minderjährigen geschlossen wurde. Dann ist der Vertrag nämlich unwirksam.

Machen sich die Eltern schadenersatzpflichtig, wenn der minderjährige den Vertrag abgeschlossen hat?

Viele Anbieter behaupten einfach, dass die Eltern für ihre Kinder haften. Damit wollen Sie erreichen, dass wenigstens die Eltern – als Nichtvertragspartner - die Rechnungen begleichen.

Ein weiteres Argument ist, dass die Eltern durch die Verfügungstellung des Internetzugangs konkludent den Abschluss von Verträgen durch den Minderjährigen einwilligen. Das ist so, als ob Sie Ihrem Kind erlauben eine Ausstellung zu besuchen und Ihr Kind kommt mit einem Gemälde im Wert von mehreren Tausend Euros nach Hause. Hier kann auch nicht von einer konkludenten Einwilligung gesprochen werden. Daher ist dieses Argument nicht rechtlich tragbar.

Das die Eltern für Ihre Kinder haften funktioniert nur im Deliksrecht nicht aber im Vertragsrecht. Da jedoch das Vermögen als solches – der Preis für die Leistung des Anbieters – im Deliktsrecht nicht geschützt ist, kommt grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch gegen die Eltern des minderjährigen nicht in Betracht.

Auch mit einer behaupteten Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kommt man zu keinem anderen Ergebnis. Zum einen kann den Eltern die stetige Überwachung des Kindes beim surfen im Internet nicht zugemutet werden. Und zum anderen kann fehlt den Anbieter eine Rechtsgrundlage gegenüber den Eltern.

Tipp: Die Haftung der Eltern ist die Ausnahme. Eine grundsätzliche Einstandpflicht für die Eltern besteht nicht.

http://www.hukuk24.com/internet/internet.htm

Wenn allerdings ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde, dann gibts eine Anzeige wegen Betruges.

@Zahme13

Das Machen falscher Angaben erfüllt nicht den Straftatbestand des Betruges!

Dazu ist eine Bereicherungsabsicht notwendig. Heißt der Staatsanwalt müsste den Nachweis führen, dass der Fragesteller nie die Absicht hatte die bestellte Ware zu bezahlen.

@kevin1905

Zudem fragt Zalando das Geburtsdatum gar nicht ab ;-)

@Zahme13

LOL

Gibt keine Anzeige wg Betrug wenn ein Jugendlicher bei der Altersangabe flunkert

Zahl die 11,95 € zzgl. der Verzugszinsen an Zalando und gut ist.

Dem Inkassobüro schickst du einen Zahlungsbeleg hierüber und gut ist.

Nun das könnte ich machen aber daraufhin wird dad Inkassobüro weiterhin darauf bestehen die 70€ Mahngebühr zu bezahlen..