Sirius Inkasso Abzocke
Hallo habe anfang Dezember meinen Versicherungsvertreter gefragt was ich noch bei der Generali Versicheung offen habe wiel ich bis Jahresende alles ausgeglichen haben wollte und darüber hinaus eine rechnung über 14 Euro bekommen habe und es stand in dem Schreiben daß ich noch darüberhinaus noch um die 80 Euro zu zahlen hätte. Er sagte mir es wären noch ca. 14 Euro offen sonst nichts. Kurz danach kamm ein Schreiben dre Sirius Inkasso und da stand ein offener Betrag von 96 Euro. Daraufhin zum Vertreter er hat es soweit geklärt und es waren dann einmal ca. 14 un ca 62 Euro die ich bzw er dann sofort beglichen wurden. Jetzt mitte Januar bekomme ich nochmal Post von der Sirius Inkasso mit einer Forderung der Generali Versicherung über 36.72 Euro. Die Generali sagt ich habe nichts mehr bei denen offen und das wäre die Gebühr von der Sirius Inkasso und die bestehen drauf. Muss ich das jetzt zahlen obwohl bei der Generali alles beglichen ist. Was sind das für Methoden ist das überhaupt Legal für ein Schreiben 36 Euro zu verlangen? Habe da angerufen und die bestehen drauf ! Ich mein es ist jetzt nicht so viel Geld aber es geht hier ums Prinzip.
5 Antworten
inkassogebühren zahlt immer der schuldner, die gebühren sind im normalen bereich. zahle das nächste mal pünktlich und dir entsehen keine extrakosten.
Ich komme aus der Inkasso Branche
Diese Gebühren sind Erlaubt aber nicht durchsetzungsfähig ;-)) D.h werden nicht eingeklagt
Eine Klage expl wg Inkassogebühren halte ich für ausgeschlossen zumal es sich bei dem Auftraggeber um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt welches nicht auf ext Hilfe angewiesen ist
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Unterlass Anrufe bei dem Inkassoladen sondern retourniere wie folgt schriftl
........Sehr geehrtes Inkassounternehmen
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon -
schläft nach 2 oder 3 nervenden Briefen ein
Eine Klage expl wg vorgerichtl Ink Gebühren eines ext Ink ist mir bisher nicht bekannt geworden
Inkassogebühren muss der Schuldner nicht zahlen, wenn er die Hauptforderung an den Gläubiger zahlt. Da die Generali dir bestätigt, dass du bei ihr keine Forderungen mehr offen hast ist die Sache für die und für dich auch erledigt.
Die Rechtsprechung geht mehrheitlich davon aus das Inkassokosten entweder komplett nicht durchsetzbar oder nur sehr stark gekürzt vom Schuldner zu begleichen sind.
Daher schick dem Inkassoladen einen Widerspruch über die Gebühren. Du kriegst dann zwar noch 2-3 Bettelbriefe in denen versucht wird mit fadenscheinlichen Argumenten die Inkassokosten zu rechtfertigen aber darauf reagierst du bitte nicht.
Wenn die Forderung beglichen ist, schreib das der Inkassofirma und widersprich deren Gebühren. Wird denen nicht gefallen, aber damit müssen sie leben.
Fordern kann jeder viel - durchsetzen in diesem Fall nichts.
mache die Generali deshalb zur Schnecke weil die Inkasso von denen ja den Auftrag bekommt und drohe denen mit einer Kündigung