Sirius Inkasso Abzocke

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inkassogebühren zahlt immer der schuldner, die gebühren sind im normalen bereich. zahle das nächste mal pünktlich und dir entsehen keine extrakosten.

Ich komme aus der Inkasso Branche

Diese Gebühren sind Erlaubt aber nicht durchsetzungsfähig ;-)) D.h werden nicht eingeklagt

Eine Klage expl wg Inkassogebühren halte ich für ausgeschlossen zumal es sich bei dem Auftraggeber um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt welches nicht auf ext Hilfe angewiesen ist

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Unterlass Anrufe bei dem Inkassoladen sondern retourniere wie folgt schriftl

........Sehr geehrtes Inkassounternehmen

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon -

schläft nach 2 oder 3 nervenden Briefen ein

Eine Klage expl wg vorgerichtl Ink Gebühren eines ext Ink ist mir bisher nicht bekannt geworden

Inkassogebühren muss der Schuldner nicht zahlen, wenn er die Hauptforderung an den Gläubiger zahlt. Da die Generali dir bestätigt, dass du bei ihr keine Forderungen mehr offen hast ist die Sache für die und für dich auch erledigt.

Die Rechtsprechung geht mehrheitlich davon aus das Inkassokosten entweder komplett nicht durchsetzbar oder nur sehr stark gekürzt vom Schuldner zu begleichen sind.

Daher schick dem Inkassoladen einen Widerspruch über die Gebühren. Du kriegst dann zwar noch 2-3 Bettelbriefe in denen versucht wird mit fadenscheinlichen Argumenten die Inkassokosten zu rechtfertigen aber darauf reagierst du bitte nicht.

Wenn die Forderung beglichen ist, schreib das der Inkassofirma und widersprich deren Gebühren. Wird denen nicht gefallen, aber damit müssen sie leben.

Fordern kann jeder viel - durchsetzen in diesem Fall nichts.

mache die Generali deshalb zur Schnecke weil die Inkasso von denen ja den Auftrag bekommt und drohe denen mit einer Kündigung