Wie hat eine Stellungnahme auszusehen, bezügl. Trennungsklage?

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Eine Trennungsklage gibt es nicht, die Noch Ehefrau fordert Trennungsunterhalt von ihm. Ich gehe mal davon aus, dass man von ihm in der Stellungnahme Gründe erwartet, warum er keinen Unterhalt zahlen will. 

Argumente wären zum einen, dass er zu wenig Einkommen hat und nicht zahlen kann (weniger als 1200 Euro netto im Monat) oder aber, dass seine Ex keinen Unterhalt braucht, weil sie selbst genug Einkommen hat (vorhandene Jobs oder Jobangebote) oder erzielen könnte oder weil sie absichtlich ihren Job aufgegeben hat. 

Er muss dann sein Einkommen nachweisen mit Belegen und wenn er keine vernünftigen Gründe hat, den Unterhalt zu verweigern, wird dieser ermittelt und eingefordert.

Er kann sich da gar nichts aussuchen oder gar pokern, der zu zahlende Unterhalt wird festgelegt und auch meist, wie lange er zu zahlen ist (meist bis zur Scheidung), das kann sicher einige Wochen dauern, bis das durch ist, aber er muss ab der Trennung dann nachzahlen.

Er ist verpflichtet, sein Einkommen nachzuweisen. Dann wird der Unterhalt vom Gericht festgesetzt. Viel Gestaltungsspielraum gibt es da nicht.