Vetorecht des Bundesrates abschaffen?

3 Antworten

Es wäre ein nicht vertretbarer Verfassungsbruch

Dann überleg mal, was die Stellung des Bundesrats als Länderkammer im Rahmen der unterschiedlichen Gesetzgebungsverfahren ist! Bei welchen Gesetzen hat er welche Mitwirkungsrechte und warum?

Vereinfacht gesagt könnte man sagen, dass der Bundesrat die Länderinteressen vertritt, die teilweise in einem natürlichen Widerspruch zu den Bundesinteressen stehen. Je mehr ein Gesetz in Länderinteressen eingreift, desto naheliegender ist es also, die Länder an seiner Entstehung zu beteiligen.

"Das Vetorecht" gibt es zudem nicht für alle Gesetze. Das Grundgesetz regelt die Mitwirkung (zustimmungspflichtiges Gesetz oder nicht?) bereits nach Betroffenheit.

Dafür gibt es keine Pro-Argumente. Das wäre ein verfassungswidiriger Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Da könnte man gleich den Förderalismus abschaffen.