zur etwaigen stellungnahme?

4 Antworten

etwaigen stellungnahme = wenn du willst, etwas dazu zu sagen hast, kannst du eine stellungsnahme abgeben, musst aber nicht

danke

"etwaige Stellungnahme" bedeutet:

Wenn du Stellung nehmen willst, dann musst du es innerhalb der nächsten zwei Wochen tun.

Aber wenn du nicht Stellung nehmen willst, brauchst du auch nicht.

danke

@Kaan1988

Gern geschehen!

...zur ETWAIGEN Stellungnahme"

D. h., falls du Stellung nehmen möchtest 

wie soll denn ein jedermann einen anderen jedermann dazu verpflichten können, irgendwo aufzutauchen?

das wäre freiheitsberaubung, weil du  ihn zwingst, dann da zu sein

können normale menschen nicht

Sehr weit hergeholt, deine Antwort 

@turalo

nein, kannst du aber auch nicht


du kannst mich als jedermann nicht zwingen, dann und dann, da und da zu sein

du könntest mich entlassen, wenn ich dein AN wäre zb, aber du kannst mich nicht wirksam zwingen

richter und so, können das schon

aber was gegenrische anwälte so alles erzählen, sollte man sich gar nicht antun und seinen anwalt antworten lassen

die ersten 3 mal hatte ich mir das noch durchgelesen, dadurch bekomme ich nur hohen blutdruck....

weiss jetzt nicht ob die richterin  zu jedermansklasse gehört xD !  hab auch vom gesetzlichen nicht viel ahnung würde sonst auch jetzt net hier fragen :) das gerichtsverfahren viel zu meinen gunsten aus aber das gesetz kam 2013 raus und hat anscheinend eine lücke ging auch zum oberlandesgericht udn die gaben wieder quasi die vollmacht an die richterin und hab nur ein brief mit dem zur etwaigen stellungnahme innerhalb von 2 wochen bekommen .... was an die gegnerseite gerichtet ist ... daher die frage .... etwaigen sagt mir einfach nichts wenn ich google hat es mehrere bedeutungen  kann auch angeblich verpflichtend heissen oder auch um eine bitte ...

@Kaan1988

ist keine pflicht, du musst dich nie äußern

schreib einfach, du bestreitest ihre ausführungen vollumpfänglich^^