Reicht es aus, nach Polizeivorladung einfach eine schriftliche Stellungnahme abzugeben?

4 Antworten

Da Du vermutlich Beschuldigter bist, kannst Du das so machen. Du kannst zwar direkt an die StA schreiben, aber das bringt nichts, da die Unterlagen bei der Polizei sind.

Ja, natürlich kannst du. Am besten sagst du deinen Termin per Telefon ab.

Du musst wirklich nichts. Auf eine normale Vorladung musst du weder Antworten noch Absagen noch sonst was machen, du kannst sie ignorieren.

Wenn du aber nicht unbedingt der Täter sein sollstest würde ich dennoch kommen, da du bei den Ermittlungen helfen kannst.

Wenn du Beschuldigter bist, musst du erst mal gar nichts. Der Vorladung bei der Polizei Folge zu leisten ist freiwillig.

Der Rest deiner Meinungsäußerung tut nichts zur Sache, und interessiert auch niemanden.

Die Polizei nimmt auf für ihre Ermittlungsakten und die bekommt später, evtl. die Staatsanwaltschaft.

Faktisch musst Du nicht erscheinen, außer die Polizei würde Dich im Auftrag der Staatsanwaltschaft laden, was seit dem 1.1.18 möglich ist.

Direkt an die Staatsanwaltschaft bringt nichts, da der Brief ja von der Polizei kam und nicht von der StA. Evtl. weiß die StA von der Anfrage gar nix.

Die Polizei nimmt auf für ihre Ermittlungsakten und die bekommt später, evtl. die Staatsanwaltschaft.

Unsinn. Zunächst mal bekommt die StA nicht evetuell die Ermittlungsakten sondern immer. Die StA ist Ermittlungsbehörde und entscheidet allein was weiter passiert.

Zudem erfolgen mindestens 95 % aller polizeilichen Vorladungen auf Anweisung der StA. Die Polzei wird keine Arbeit erledigen die sie nicht tun muß. Höchstens Befragungen direkt nach der Tat an mögliche Zeugen, danach landet die Sache bei der StA.

@Artus01

Nö, es gibt auch Fälle bei denen die Polizei Ermittlungen führt, aber zu keinem Ergebnis kommt und die Sache einstellt.

Die Fälle müssen nur dann zur StA wenn die Polizei ein Strafverfahren ggf. auch gegen unbekannt eröffnet hat, denn nur die StA kann das Verfahren einstellen.

Gerade im Bereich der Zeugen erfolgen Ladungen durch die Polizei nur selten im Auftrag der StA. Die Polizei vernimmt die Zeugen, schreibt die Vermerke und nur wenn Zeugen ohne nachvollziehbaren Grund nicht erscheinen, erfolgt die förmliche Ladung durch die StA.

Die Polizei macht keine Arbeit die sich nicht tun muss. Stimmt, aber ihre Arbeit ist die Prüfung einer Anzeige auf einen Anfangsverdacht und erst dann beginnt die Einbindung der StA.