Stellungnahme eines Arztes

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Zwischen Gutachten und Stellungnahme gibt es deutliche Unterschiede, besonders in rechtlichen Streitigkeiten. Es gibt als Gutachter zugelassene Ärzte, die das generell sind. Und es gibt Ärzte die für einzelne Gutachten von der Behörde oder der ihr gleichgestellten Einrichtung (z.B. Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung) beauftragt werden ein Gutachten zu erstellen. Man kann auch selbst ein Gutachten anfordern, dann sollte man sich aber einen zugelassenen Gutachter suchen. Die Stellungnahme des Hausarztes erweckt selbstverständlich weniger Vertrauen als ein unabhängiger Gutachter.

Diese Frage kann man nicht beantworten, ohne zu wissen, um welchen Hintergrund es geht und was hier entschieden werden soll.

Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt? Eingeschränke Berufsunfähigkeit? Oder erkennt der Arbeitgeber eine bescheinigte Arbeitsfähigkeit nicht an (z.B. nach längerer Krankheit)? Viele Möglichkeiten...

Generell gilt: In vielen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, eine Untersuchung durch den Betriebsarzt zu verlangen. Oft kann z.B. ein Hausarzt nicht beurteilen, was genau körperliche Anforderungen eines bestimmten Berufsbildes sind - hier ist dann eine Stellungnahme zwar hilfreich, aber der Arbeitgeber kann sich trotzdem gegen Schlussfolgerungen verwehren.

Gutachten und Stellungnahme sind nicht das Gleiche.

Ein ärztliches Gutachten ist eine fachliche Beurteilung, welche dann die wesentliche Grundlage für eine Entscheidung einer dritten Stelle ist.

Eine ärztliche Stellungnahme ist eine fachliche Untersuchung auf deren Basis der Arzt eine Empfehlung gibt.

Es ist aber nicht zielführend darüber zu diskutieren was der Unterschied zwischen Gutachten und Stellungnahme ist und ob dieses dem Arbeitgeber gegenüber Stand hält oder nicht.

Es wäre fahrlässig ohne Kenntnis der Umstände wofür das Papier benötigt wird und was darin steht eine Aussage zu treffen.

@br1969: Vielleicht schildern Sie wofür Sie das Schreiben des Arztes brauchen, dann haben Sie die Chance eine hilfreiche Antwort zu bekommen.

Peter Kleinsorge

Je nach Ausführlichkeit kann eine Stellungnahme auch einem schriftlichen Gutachten gleichwertig sein. Dies wäre aber bei einem Schreiben, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden soll ziemlich ungewöhnlich. Eher handelt es sich bei der Stellungnahme um eine Empfehlung hinsichtlich des Arbeitseinsatzes.

Du kannst es auch am Umfang des Schriftsatzes erkennen. Ein Gutachten umfasst meistens mehrere Seiten, eine Stellungnahme üblicherweise nur einige Zeilen.

Kommt drauf an ob der AG sich damit zu frieden gibt. Normal mußt du deinem AG keine Diagnosen bekannt geben.