Wie gründe ich eine Zweigstelle vom Verein?

1 Antwort

Eigentlich ist das nicht schwierig. Ein Zweigverein soll in der Regel auch selbstständig in dem einzelnen BL wirken und gefördert werden können. Damit muss der Verein eine eigene Rechtsfähigkeit beitzen. Da facto ist es also nichts anderes, als eine normale Vereinsgründung mit Satzungsbeschluss, notarieller Bestätigung und Eintragung ins Handels-/ Vereinsregister. Aus der Satzung muss erfassbar sein, in der Regel beim Vereinszweck (§2, dass es sich um einen Zweigverein handelt. Hierin muss der Hauptverein genau bezeichnet werden mit Hinweis auf dessen Eintragung. Dieser Hinweis kann aber auch im §1 bereits erfolgen. Mit dem Finanzamt wäre dann zu besprechen, ob eine Feststellung der Gemeinnützigkeit nochmals getrennt von der Feststellung für den Hauptverein erfolgen muss. In vielen BL wird dies wohl mit Bezug auf die Finanzhoheit gefordert werden.