14 tage kostenfrei aus verein austreten?


05.01.2022, 16:32

Das Problem ist dass In der Satzung steht dass Ich mit dem Moment des Beitritts mich verpflichte für das Jahr zu zahlen

1 Antwort

Die Widerrufsfrist gilt (für dich "leider") nicht bei einer Vereinsmitgliedschaft. Hierfür sind die Bestimmungen der Satzung des Vereins maßgebend. Natürlich prüft das Registergericht vor der Satzungseintragung (bei einem e.V.) die Gesetzmäßigkeit der Satzung, aber wenn kein Rechtsfehler vorliegt, wird die Satzung anerkannt und eingetragen und damit rechtsverbindlich.

Was ich dir raten kann: Du kannst bitte ganz, ganz höflich, dem Verein mitteilen, dass du dich geirrt hast und ihn bitten, dich aus der Mitgliederliste kostenfrei zu streichen. Das nennt man Kulanz. Der Verein kann darauf eingehen, aber er muss nicht.