Verkauf von Getränken bei einem nicht gemeinnützigen Verein?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem nicht gemeinnützigen Verein gibt es nur den ideellen Bereich (satzungsgemäße Aufgaben) und den wirtschaftlichen Bereich.

Der Getränkeverkauf gehört zum wirtschaftlichen Bereich und ist grundsätzlich umsatzsteuer-, körperschaftsteuer sowie gewerbesteuerpflichtig. Dabei ist es unerheblich ob der Getränkeverkauf an Vereinsmitglieder oder Externe erfolgt.

Das Eintrittsgeld zu einer Vereinsfeier gehört ebenfalls zum wirtschaftlichen Bereich und ist grundsätzlich auch umfänglich steuerpflichtig.

Ihr erzielt damit Einkünfte aus Gewerbetrieb.

Ich denke, daß die Umsatzgrenze zur Umsatzsteuer nicht überschritten wird und ihr damit umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer seid.

Körperschaft- und Gewerbesteuer wird erst erhoben, wenn der Gewinn den Freibetrag von 5.000 € überschreitet - das dürfte wohl eher auch nicht der Fall sein, wenn Ihr ansonsten keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt.

Du bist Vorstand von einem Vererin und kennst die Regeln dazu nicht?

Vielleicht kann dir die IHK weiter helfen oder dir zumindest sagen, an wen du dich wenden musst.

drawanist123 
Fragesteller
 27.01.2020, 16:51

Der Verein hat 10 Mitglieder und bisher war dieses wissen noch nicht gefordert