Finanzamt Ermittlung wegen zuviel Paypal Transaktionen?

8 Antworten

Ja, du WIRST Probleme mit dem Finanzamt bekommen - und das vollkommen zu Recht!

Deine Tätigkeit ist langfristig und du wirst das ganze als Student ja wohl nicht zum Spaß machen, weil dir während des Studiums so langweilig ist, sondern eher um deine Kosten als Student zu decken. Somit liegt auch eine Gewinnerzielungsabsicht vor.

Du verkaufst größere Mengen von gleichbleibenden? Artikeln und du machst einen Umsatz von > 1.000 € monatlich. Auf das Jahr hoch gerechnet macht das einen Umsatz von 12.000 €.

Du erfüllst quasi alle Kriterien die für eine Gewerbe sprechen. Somit bist du ein Gewerbetreibender.

Du hast auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil du dein Gewerbe nicht angemeldet hast (Bußgeld bis 1.000 €).

Da du ein Gewerbe betreibst, bist du dazu verpflichtet die Einkommenssteuererklärung zu machen. Je nachdem wie lange du das ganze schon betreibst, kann es auch zu Steuerhinterziehung und -nachzahlung führen. Eine EÜR ist hier Pflicht um deinen steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Des Weiteren kannst du jederzeit von der Konkurrenz oder von Verbrauchern kostenpflichtig abgemahnt werden. Auch hier gehen die Kosten in die Tausende.

Somit ist das Finanzamt nicht dein einziges Problems. Auch z.B. die IHK verlangt von Gewerbetreibenden Beiträge.

Welche Art von Gütern verkaufst du?

Ich verkaufe im unregelmäßigen Abständen.
Im vergangenen Monat waren es 3 Artikel für jeweils 500€. Das sehe ich nicht als gewerbliche Tätigkeit, außer dass es sich um Neuware handelt.
Ich habe auch nicht vor die 5000€-Marke im Jahr zu übersteigen.

@HHwolf

Das sehe ich nicht als gewerbliche Tätigkeit, außer dass es sich um Neuware handelt.

Doch, genau das charakterisiert gewerbliches Handeln in Gewinnerzielungsabsicht, EK-Neuware als Widerverkäufer zum VK-Handelspreis zu vertreiben.

Da rettet dich auch kein Privatstatus.

"wenn ich monatlich mehrere Tausend Euro auf mein Konto abbuche."

mit dieser Aussage hast Du ja bereits angedeutet, dass Du gewerblich tätig bist... Die Wahrscheinlichkeit ist auch gar nicht so klein, dass sich bei Dir bald das Finanzamt melden wird... 

Mir ist bekannt, dass Finanzbeamte nur dafür abgestellt werden, dass sie "verdächtige" Tranksaktionen bei ebay verfolgen... Wenn jemand dann gleich mehrere Tausend Euro im Monat umsetzt, dann ist es wohl mehr als deutlich... 

Natürlich, wenn du Neuware oder Handelsware in Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, was nun mehr als offensichtlich ist.

Auch ebay wird sich demnächst melden, wenn du Käuferrechte (Widerruf, Sachmängelhaftung) mit deinem Privatstatus umgehst.

G imager761

Mal angenommen, es werden aktuelle Briefmarken verkauft, deren Wert wie gewöhnlich auf der Briefmarke selbst zu sehen ist. Verkauft werden diese aber für einen niedrigeren Preis. Kann man in diesem Fall nicht eher von einem Verlust ausgehen, als von einem Gewinn und somit die Besteuerung umgehen?

@HHwolf

Der Fiskus geht eher nicht davon aus, dass du dauernd unter Verlust einschl. Verkäufergebühren bei ebay handelst. Sondern die Postwertzeichen so günstig unter dem Nennwert "beziehst", dass ein Gewinn generiert wird.

Im Übrigen käme es darauf garnicht an: Wer Neuware massenhaft anbietet und nicht schlüssig darlegen kann, dass die aus Geschenk, Fehlkauf oder Nachlass stammen, ist Wiederverkäufer und handelt gewerberechtlich.

irgenwo bekommst die Sachen her, das könnte Ärger mit dem FA bedeuten, dir wird ein Gewerbe unterstellt - du betreibst einen Ebay-Shop und erzielst einnahmen