Wie funktioniert der Erbprozess?

6 Antworten

zu 1.): Normalerweise wirst du vom Nachlassgericht angeschrieben. Um sicher zu gehen kannst du dich aber selber beim Nachlassgericht melden und deine aktuelle Adresse angeben, damit dort nicht lange nachgeforscht werden muss.

zu 3.): Sobald du einen Erbschein hast, der dich als Miterbe ausweist, kannst du direkt bei den Banken Auskünfte über Konten deiner Oma einholen.

zu 5.): Am sichersten ist es deshalb direkt bei den Banken nachzufragen.

zu 6.): Pflichtteilsansprüche musst du selber bzw. mit Hilfe eines Anwalts berechnen. Das Nachlassgericht ist dafür nicht zuständig.

Wird mich das Nachlassgericht dennoch kontaktieren, obwohl kein Testament vorliegt?

Grundsätzlich schreibt das Nachlassgerich alle Erben an, die bekannt sind. Allerdings ist es oft gar nicht so einfach die Erben zu finden. Da sie aber bereits von den Erbfall wissen, ist es sinnvoll sich mit den Nachlassgericht in verbindung zu setzen. 

Beginnt diese Frist mit Kenntnisnahme vom Tod der Oma, oder erst wenn ich einen Brief vom Nachlassgericht erhalte?

Die Frist beginnt mit der Kenntniss des Erbfalls und den Gründen der Berufung. D.h. mit der Kenntnisnahme vom Tod der Oma.

Habe ich das Recht auf Einsicht der Bankunterlagen meiner Oma?

Als Erbe haben sich ein Einsichtsrecht in dann ihre Eigenen Bankunterlagen. Das Problem ist das die Erbschaft dazu angenommen werden muß Mit einen Erbschein können sie die Kontoauszüge auch bei der Bank direkt einsehen bzw. Doppel holen.

zu 4.

Ja. Das Gericht ermittel nur die Erben. Ein Erbschein wäre separat zu beantragen. Relevant für sie ist aber hier auch, ob die Brüder das Erbe ausgeschlagen haben.

zu 5.

Gar nicht.

zu 6.

Ja. Das Gericht wird hier nur tätig wenn Klage erhoben wird. Etwaige Ansprüche sollten aber unbedingt zunächstmal eingefordert werden um den Schuldner in Verzug zu setzen. Auch bei einer Klage muß man die Ansprüche selbst berechen, d.h. man muß in der Klage genau formulieren, was man eigenlich will. Eine Besonderheit gibt es bei Stufenklagen, d.h. wenn zunächst auf Auskunft geklagt wird, um die Ansprüche genau zu formulieren.

das sind Fragen für einen Rechtsanwalt. Auf Laienaussagen hierzu würde ich mich nicht verlassen.

Wird mich das Nachlassgericht dennoch kontaktieren, obwohl kein Testament vorliegt?

Nein: Das Nachlassgericht ist weder mit Erbenermittlung noch Nachlassbewertung befasst. Es informiert gesetzl. Erben nur dann, wenn es von Dritten entsprechende Kenntnis hätte. Darauf darfst du dich also nicht berufen.

Beginnt diese Frist mit Kenntnisnahme vom Tod der Oma

Ja: "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt." bestimmt § 1944 I 1 BGB nun hinlänglich. Da du weißt, dass das Erbe deines Vaters als gesetzl. Erbe der Verstrobenen durch Vorversterben auf dich überging, kannst du dich auf nichts anderes berufen. Im Übrigen: Unkenntnis des § 1926 V BGB schützt nicht vor Rechtsnachteilen :-O

Habe ich das Recht auf Einsicht der Bankunterlagen meiner Oma?

Ja, und nicht nur die, als Erbe musst du den Nachlass sogar insgesamt sorgfältig prüfen. Insbesondere die Verbindlichkeiten und Schulden, die du selbst aus eigenem Vermögen auch allein und in voller Höhe zu tragen hättest, wenn du nicht fristgerecht förmlich (!) ausschlägst oder wenigstens Nachlassverwaltung beantragst, um Haftung auf den Nachlasswert zu beschränken :-O

Verstehe ich das richtig, dass Nachlassgericht bestätigt nur das ich Erbe bin

Richtig, du kanst einen Teilerbschein beantragen. Das hat aber mit Ausschlagungsfrist, Auskunftsanspruch, Nachlasssichtung usw. rein garnichts zu tun. Versäumst du Fristen, schadet es dir, wenn der Nachlass überschuldet ist. Warum blieb man hier wochenlang untätig? Hat nicht längst einen Erbschein und damit bei der Bank wenigstens eine Aufstellung der Konten und Schliessfächer (Erbfallmeldung) verlangt? Die Zeit drängt und arbeitet gegen dich :-O

Wie kann ich sicher sein, dass alle Unterlagen vollständig sind? Meine Onkels könnten ja versucht sein, ein Sparbuch zu unterschlagen.

Garnicht. Wer wochenlang nichts unternimmt, muss sich nicht wundern, wenn Werthaltiges längst auf die Seite gebracht wurde  :-(

Das Sparbuch kann man da wenigstens noch herausfinden, Bargeld, wertvolle Nachlassgegenstände, Versicherungsleistungen mit Bezugsrecht u v. m. dürften längst verloren sein :-(

Wenn ich einen Pflichtanteilsanspruch auf Schenkungen der letzten 10 Jahre (Von Oma auf Onkels) erhebe, muss ich diesen selber berechnen?

Ja, wer sonst? Dazu müsste man aber erst einmal den Nachlasswert kennen, feststellen, ob dein tatsächliches Erbe geringer ausfällt als der dazu hälftige (!) Pflichtteilswert mit den n. § 2325 BGB alljährlich abgeschmolzenen Schenkung, nachweisen, dass es sich bei den Zuwendungen um ausgleichspflichtige Schenkungen, nicht etwa Geschenken aus sittlicher Pflicht oder Zuwendungen der Verstorbenen in Anerkennung von Betreuung und Pflege handelt und die innerhalb der letzten 10 Jahre tatsächlich übergeben wurden :-)

Meine Einschätzung: Wer nicht einmal einen Sichtung des Nachlasses, Bankunterlageneinsicht und Erbscheinantrag hinbekommt, dürfte mit diesem Pflichtteilsergänzungsanspruch insgesamt oder bei dem bisher vorgelegten Tempo an der 3-Jahres-Frist scheitern :-O

Da sei dir dringend geraten, endlich mal einen Sachkundigen hinzuzuziehen, der für dich die Kastanien aus dem Feuer holt, bevor du dir deine Finger verbrennst oder nur noch die Asche aus dem Erbfeuer einsammeln dafst :-O

G imager761