Onkel und Tante verstorben - Amstgericht schreibt Neffen und Nichten an

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Da Sie als gesetzliche Erben Ihrer Tante in Betracht kommen, wenn deren Testament unwirksam oder anfechtbar wäre, gibt Ihnen das Nachlassgericht die Möglichkeit, die Unwirksamkeit (z.B. wegen Geschäftsunfähigkeit)oder Anfechtbarkeit (z.B. weil die Tante unter Drohung testiert hat)geltend zu machen und Ihrerseits das Erbe zu beanspruchen, d.h. einen Erbschein zu beantragen. Wenn keine Anhaltspunkte für soche Maßnahmen vorliegen, brauchen Sie nicht zu reagieren. Einen Anspruch gegen die Erbin haben Sie nicht, da Sie nicht pflichtteilsberechtigt sind. Es wäre ratsam, dem Gericht kuirz mitzuteilenjh, dass Sie keine Einwendungen gegen den Erbscheinsantrag der Erbin geltend machen.

Hammerhart  03.02.2013, 09:16

Das stimmt nicht, da der Onkel die Tante als Alleinerbin eingesetzt hat, also beide sich gegensitig, vermute ich, dass Onkel und Tante ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt haben. Das heißt, wenn der Onkel zuerst verstoren war, kann die Tante die Schlusserbenverfügung wegen der wechselbezüglichen Bindung gar nicht mehr ändern! Das Testament deiner Tante zugunsten Dritter ist somit ungültig.

Amigo1203 
Beitragsersteller
 16.05.2010, 20:42

bedanke mich ganz herzlich für die ausführliche Antwort

waren onkel und tante miteinander verheiratet oder waren sie geschwister oder miteinander verschwägert? zu klären ist auch der pflichtteilanspruch als abkömmlinge von den geschwistern der erblasser. das nachlassgericht muß dieses prüfen.

Amigo1203 
Beitragsersteller
 16.05.2010, 20:43

vielen Dank für Ihre Antwort

Das Gericht gewährt rechtliches Gehör.

Amigo1203 
Beitragsersteller
 16.05.2010, 20:43

vielen Dank für Ihre Antwort