Erbe ausschlagen ohne Mitteilung vom Amtsgericht?

3 Antworten

Du kannst sofort ausschlagen, sobald der Erbfall angefallen ist. Einen Brief musst du dazu nicht abwarten. Örtlich zuständig für die Ausschlagung ist auch dein Amtsgericht (Nachlassgericht). Das ist also kein Problem.

Vielen Dank! :)

Du kannst auch zur Geschäftsstelle des Nachlassgerichts gehen und dort die Ausschlagung protokollieren lassen. Wäre hilfreich, wenn du das Aktenzeichen hättest oder zumindest den Namen des Erblassers kennen würdest.

Also wichtig wäre zumindest das Aktenzeichen vom Nachlassgericht. Meiner Meinung solltest du damit nicht zu lange warten, da ab einer best. Frist das Erbe automatisch als angenommen zählt

Hab noch 2 Wochen^^