Erbe ausschlagen ohne Mitteilung vom Amtsgericht?
Ich wollte heute zum Amtsgericht gehen um das Erbe meines Onkels auszuschlagen. Nun habe ich jedoch festgestellt, dass ich den Brief (also der, der mich über das Erbe informiert hat) nicht mehr finde. Außerdem fällt der Wohnort meines Onkels (somit das zuständige Nachlassgericht) mit meinem Wohnort auseinander.
Stellt das nun ein Problem dar, wenn ich ohne die Mitteilung versuche das Erbe auszuschlagen oder muss ich mir den Brief erneut senden lassen?
3 Antworten
Du kannst sofort ausschlagen, sobald der Erbfall angefallen ist. Einen Brief musst du dazu nicht abwarten. Örtlich zuständig für die Ausschlagung ist auch dein Amtsgericht (Nachlassgericht). Das ist also kein Problem.
Vielen Dank! :)
Du kannst auch zur Geschäftsstelle des Nachlassgerichts gehen und dort die Ausschlagung protokollieren lassen. Wäre hilfreich, wenn du das Aktenzeichen hättest oder zumindest den Namen des Erblassers kennen würdest.
Also wichtig wäre zumindest das Aktenzeichen vom Nachlassgericht. Meiner Meinung solltest du damit nicht zu lange warten, da ab einer best. Frist das Erbe automatisch als angenommen zählt
Hab noch 2 Wochen^^