Rechtlicher Betreuer besteht auf Erbschein, zu recht?
hallo, es geht um folgendes. Ich bin Alleinerbe meines Onkels geworden und habe ein völlig eindeutiges, notariell beglaubigtes Testament. Die Bank und das Grundbuchamt benötigen keinen Erschein. Allerdings wurde mein Onkel vorher von einem vom Amtsgericht bestellten, rechtlichen Betreuer betreut, und dieser besteht auf einem Erbschein, da er mir sonst nicht die diversen Unterlagen, Ordner, persönlichen Sachen und auch für mich relevante Sachen aushändigen will. Auch das Pflegeheim (in dem der Betreuer ein und aus geht) verlangt einen Erbschein, sonst wollen sie mir nicht das restliche Geld auszahlen, was zuviel gezahlt wurde. Beim Nachlassgericht habe ich mich bereits erkundigt, diese meinten, der Betreuer benötigt keinen Erbschein, ebensowenig das Pflegeheim. Helfen können sie mir jedoch nicht, ich müsste theoretisch mit meinem eigenen Anwalt dagegen vorgehen. Aber ich finde im Netz keine verbindlichen Aussagen oder Regelungen. Darf der Betreuer einen Erbschein verlangen (dieser würde immerhin sehr kostspielig werden), nur um mir meine Unterlagen auszuhändigen? Danke.
5 Antworten
Der Erbschein ist der einzige Nachweis Ihrer Erbfolge, der auch diejenigen schützt, die dem Erben etwas schulden (wie z.B. die Herausgabe von Nachlassgegenständen durch das Pflegeheim oder von Unterlagen durch den Betreuer). Wenn das Heim Ihnen etwas herausgibt, könnte es sich gegenüber Ansprüchen Dritter auf den durch Vorlage Ihres Erbscheins hervorgerufenen Schutz des "guten Glaubens" berufen und braucht nicht zu befürchten, dass dieser Dritte (als mglw. richtiger Erbe) Ersatz verlangt. Wenn ein Grundvertrauens-verhältnis zwischen demjenigen, der ein notarielles Testament mit dem sogen. "Eröffnungsvermerk" des Nachlassgerichts vorlegt, und dem "Schuldner" (hier: Heim bzw. Betreuer) besteht, wird aufgrund dieses Testaments vielfach geleistet (z.B. Banken). Ich fürchte aber, dass in Ihrem Fall ein solches Grundvertrauen in Ihre Erbeneigenschaft nicht bestehen könnte, sodass die Schuldner zu Recht auf Nummer Sicher gehen wollen. Und das setzt den Erbschein voraus. Also: Antrag an das NachlGericht auf Erteilung des Erbscheins. Alles andere führt zu nichts.
Obwohl im rechtlichen Verkehr ein notarielles Testament den Erbschein weitestgehend ersetzt, verlangen eben manche Banken oder hier Betreuer einen Erbschein. Das liegt schlicht daran, das nur der eben ausweist, dass sich keine anderen Erben mit Ansprüchen gegen den Nachlass gemeldet haben.
Abgesehen davon, dass dessen Kosten dann übernommen werden müssten, warum will man es bei den vergleichsweise geringen Gebühren auf eine Kraftprobe, gar vorschüssig zu finanzierende Klage mit Einfrieren des Nachlasses auf Monate hinaus ankommen lassen?
G imager761
wie gesagt, weil es ausschliesslich nur noch um Unterlagen etc geht, die mir der Betreuer noch rausgeben muss. Nur dafür(!) bräuchte ich einen Erbschein, der ja immerhin um die 2000 Euro kosten würde. Zum anderen meint auch das Nachlassgericht, dass der Betreuer in meinem Fall keinen Erbschein verlangen müsste, da dies nicht notwendig sei und nur Kosten verursachen würde.
Es könnte sein daß das Finanzamt einen Erbschein verlangt um die Erbschaftssteuer zu erheben. Ansonsten zum Anwalt.
wahrscheinlich schon
nimm dir halt nen anwalt, geld ist doch da
Deutschland und deine Bürokratie.Wusstest du das Deutschland hier an erster Stelle steht? Papiekram ohne Ende und ich möchte nicht wissen was das dem Steuerzahler kostet.
Ja das ist rechtend,sonst können sie ihre Akten ja nicht schließen.