Beerdigungskosten zurück fordern?

4 Antworten

Das ist eine knifflige Frage, weil das meines Wissens nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist.

Die Beerdigungskosten gehören zu den Masseverbindlichkeiten, wenn der Nachlass überschuldet ist. 

So weit ich weiss, verfahren die Nachlassgerichte so, dass sie von dem vorhandenen Vermögen erst die Verfahrenskosten abziehen. Soweit dann noch was da ist, werden dann die (angemessenen) Beerdigungskosten voll erstattet und soweit dann noch was da ist, werden danach erst die übrigen Gläubiger quotenmäßig bezahlt.

Wenn nicht ausreichend viel Geld da ist, bleiben die Beerdigungskosten an den Verwandten hängen (Unterhaltsrecht).

Das heisst: Wenn für die Verfahrenskosten ausreichend viel Vermögen da ist, hast du gute Chancen, dass du die Beerdigungskosten nicht selber zahlen musst und deshalb nichts mehr zurück geben brauchst (oder nach Rückzahlung am Ende des Verfahrens es wieder erstattet bekommst).

Diese Frage solltest du mit dem Nachlasspfleger besprechen und Bezug auf das oben Geschriebene nehmen.

Ja, du hättest nichts mit dem Konto deines Vaters machen dürfen.
Auch wenn du das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen hast, bist du trotzdem zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet, wenn diese nicht aus dem Nachlass deines Vaters bestritten werden konnten.

Aber offensichtlich war ja das Geld verfügbar. Du solltest das Gespräch mit ihm suchen.

Ich finde nein, da dein Vater ja im Grunde selbst für seine Beerdigung aufkommen muss.

Aber ich würde dir eine juristische Beratung anraten.