Wie funktioniert das mit dem Urheberrecht bei Musik?

1 Antwort

Das "Urheberrecht" funktioniert nicht, es besteht einfach und "bescheinigt" dem Urheber eines (geistigen) Werkes, dass er der Urheber ist - so dieser dies glaubhaft beweisen kann. Somit liegen auch alle Rechte der Nutzung dieses Werkes bei diesem. Dieses Recht erlischt meines Wissens nach 70 Jahre nach dessen Tod.

Veräußert werden können nur Nutzungsrechte (Urheber bleibt Urheber...).