Lebenslanges Nutzungsrecht für Mieter?

6 Antworten

Ergänzend zum Mietvertrag könnte eine Kaufoption vereinbart werden. Zwar wird durch Verkauf ein Mietvertrag nicht berührt aber ein dauerhafter Ausschluss einer Kündigung ist nicht möglich.

Würde die Gute so etwas in irgend einer Form mit Euch vereinbaren, würde sie das Haus im Wert deutlich herab setzen. Warum also sollte sie so etwas mit Euch vereinbaren? Was könntet Ihr ihr im Gegenzug dafür bieten?

Ein Dauerwohnrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Das ist natürlich für den Eigentümer (oder auch seine Erben) eine große Belastung.

Würdest du denn umgekehrt der Vermieterin eine lebenslange Garantie geben, dass du dort NIE ausziehen wirst? Das hört sich wohl etwas weltfremd an. Warum sollte der umgekehrte Fall anders liegen?

Im Mietvertrag nicht. Aber ihr könntet euch ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Ich wäre sehr überrascht, wenn die Eigentümerin das machen würde. Damit wäre das Haus nämlich nahezu wertlos.