Urheberrecht bei Fangames?
Hallo erstmal,
wenn ich ein Fangame mit dem RPG-Maker, beispielsweise von Pokemon, erstelle, wie ist dies rechtlich zu bewerten? Aus den Originalspielen würde ich "nur" Grafiken (evtl. auch Musik), die Pokemonnamen und eben natürlich die Spielmechaniken verwenden. Ich möchte das Endprodukt nicht kommerziell weiterverwenden, also weder verkaufen noch auf anderem Wege irgendwie damit Geld verdienen. Besonders Nintendo soll ja laut meiner Internetrecherche sehr streng damit umgehen.
Also die Fragen: Wie ist das Ganze rechtlich zu bewerten? Würden Strafen auf mich zukommen? Ist es erlaubt, da es nicht kommerziell genutzt wird?
Danke an Die, die mehr wissen als ich :)
2 Antworten
Das Spiel ist geistiges Eigentum von Nintendo, also ist jegliche Verwendung der Inhalte(Grafiken, Musik,...) nur mit Erlaubnis von Nintendo erlaubt. Also sobald Du Dein Spiel irgendwie der Öffentlichkeit verfügbar machst, verstößt Du gegen dieses Urheberrecht und bist somit strafbar.
Du hast schon Recht, aber sollte er bei einem non-profit und unbekanntem Spiel noch keinen Ärger bekommen.
NUR`?
Das reicht vollkommen aus, um dir eine fette Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen ein zu fangen. Ob du damit Geld verdienst oder nicht, ist unerheblich.
Deswegen habe ich das "nur" ja auch in Anführungszeichen gesetzt.