Wie führe ich Schritt-für-Schritt einen Umzug durch?

1 Antwort

Die Reihenfolge der Handlungsanweisungen ist folgende:

1. Zunächst gilt es einen schriftlich Antrag an das Betreuungsgericht zu stellen, in dem Du darauf hinweist, dass Du keinen Betreuer mehr benötigst und auch den Einwilligungsvorbehalt in allen denkbaren Betreuungskreisen für unzumutbar erachtetest.

2. Erst wenn Du den Betreuer los geworden bist, wird es Dir möglich sein, rechtlich verbindliche Vereinbarungen mit dem Sozialamt und anderen Vertragspartnern zu treffen.

3. Solange allerdings die gesetzliche Betreuung fortbesteht, wird sich das Sozialamt nicht mit Dir, sondern nur mit Deinem Betreuer unterhalten wollen.

4. Bei allen Anträgen an das Betreuungsgericht und in allen Gesprächen mit dem Sozialamt ist es kontraproduktiv, wenn Du ständig darauf hinweist, dass Du überfordert bist und auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen bist.

5. Es ist ganz normal, dass jemand, der bisher noch keinen Umzug selbstständig durchgeführte, in dieser Beziehung ein Informationsdefizit hat. Zur Bewältigung derartiger Probleme gibt es ausserhalb des Betreuersektors ambulante Beratungsstellen, an die Du Dich wenden kannst.

6. Solange allerdings das Betreuungsverfahren noch andauert, wird Dich auch dort niemand ernst nehmen und Du wirst dem Betreuer weiterhin auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein.

7. Zusammenfassung:

a) Zunächst gilt es Dein Selbstvertrauen zurückzugewinnen und nicht überall verkünden, dass Du es ohne den Betreuer nicht schaffst.

b) Dann gilt es das Betreuungsverfahren zu beenden. Dies wird der schwerste Schritt sein, denn der Betreuer wird nicht so schnell aufgeben und sich einiges einfallen lassen, damit er weiterhin die Betreuungsgebühr für Dich kassieren kann. Dies bedeutet u. a., dass der Betreuer versuchen wird, Dich vor dem Betreuungsgericht zu diskreditieren und den Eindruck erwecken wird, dass Du auf dessen Hilfe unbedingt angewiesen bist.

c) Gewöhne Dich daran, dass es mit einem einzigen Antrag auf Beendigung der Betreuung an das Betreuungsgericht nicht getan ist. Denn es ist ganz normal, dass dieser Antrag zunächst erst einmal abgelehnt werden wird.

Dann gilt es immer weitere Anträge mit immer neuen Argumenten zu stellen, bis der Erfolg sich einstellt. In dieser Phase ist auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und ein Antrag auf Rechtshilfe beim Amtsgericht sinnvoll.

d) Suche Dir Freunde, mit denen Du Deine Vorgehensweise gegen den Betreuer und Deine Anträge an das Betreuungsgericht, das Sozialamt und an die Rechtshilfestelle beim Amtsgericht besprechen kannst.

Viel Erfolg auf Deinem Weg in die Selbstständigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung