Rechtsgrundlage für Bargeldeinteilung für Zubetreuende?
Hallo liebe Gemeinschaft...
Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer "ambulant" betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen. Da sich das Bundesteilhabegesetzt stetig ändert und es verschiedene Dinge gibt die nach aktuellen Stand unklar sind benötige ich mal Hilfe. Die Bewohner haben alle gesetzliche bestellte Betreuung, die unter anderem den Wirkungskreis "Vermögenssorge" haben. Sie beantragen und verteilen sozusagen die Gelder, sparen evtl. etwas Puffer an für größere Anschaffungen (ist ja jetzt möglich mit höhere Grenze an Ersparnis) und teilen monatlich den benötigten bzw. frei verfügbaren Barbetrag nach Absprache den Bewohnern zu. Das Taschengeld erhalten Sie 1x monatlich. Manche können es sich selbst für den ganzen Monat einteilen, aber haben da eher schon Probleme. Wir als pädagogische Betreuer können beraten und Hinweise geben, die aber auch nicht unbedingt greifen. Die gesetzlichen Betreuer hätten es gerne, dass wir wie bis vor einigen Monaten das Taschengeld wöchentlich zuteilen. Nach der Selbstbestimmung und dem Bundesteilhabegesetz sind wir dazu aber gar nicht befugt, wenn der Bewohner das nicht möchte und uns das am besten schriftlich bestätigt. Wenn die Bewohner ihr ganzes Taschengeld haben wollen, müssen wir das laut Gesetz aushändigen zur freien Verfügung. Das wollen die gesetzlichen Betreuer aber nicht verstehen. Natürlich ist uns bewußt, dass das Geld sofort weg ist und das alles für Blödsinn...aber wir können und dürfen das nicht einteilen bzw. das Geld zurück halten, wenn die Bewohner ihr Geld haben wollen. Das darf theoretisch vielleicht der gesetzliche Betreuer (wobei ich das auch anzweifeln, solange für Unterkunft, Nahrung, Kleidung etc gesorgt ist,was ja so ist bei uns). Jetzt meine Frage: Ist jemand von euch auf den neusten Stand über die rechtliche Situation? Ich sehe selbst im Internet nicht mehr so recht durch was man nun darf und auch nicht darf. Die gesetzlichen Betreuer wollen uns nämlich schon fast dazu verpflichten das Geld einzuteilen. Ja logisch ist ja auch viel einfacher, wenn ein Bewohner nur einmal im Monat kommt und nicht einmal in der Woche....
2 Antworten
Der Betreuer hat die Möglichkeit bei den Betreuten die sich das Geld nicht einteilen können die wöchentliche Zuweisung des monatlich zustehenden Betrages zu veranlassen. Sie können für jede Woche einen Scheck ausstellen. Im Rahmen von niederschwelligen Betreuungsleistungen (Einnahmen für den durchführenden 125 Euro monatlich) kann das auch das Pflegeheim die Wochenzuteilung in Absprache mit dem Betreuer machen.
Wenn die Betroffenen wissen, dass es am Montag Geld gibt wird es ja wohl nicht zu Tumulten kommen.
Wenn für Unterkunft und Verpflegung bereits gesorgt ist, dann ist es doch eigentlich Wurst. Dann können sie ja auch mit dem Geld machen was sie wollen.
Auch wenn andere das als schwachsinnige Käufe ansehen.
Verstehe nicht für was sie sonst ihr Geld ausgeben sollten.
z.B, für Alkohol
Wenn sie unbedingt saufen wollen dann sollen sie halt saufen. Ist deren Leben und deren Entscheidung (Ich trinke übrigens nicht, nur 2-Mal im Jahr ein Gläschen zu Geburtstag und Silvester). Aber keine Ahnung warum man denen das vorschreiben sollte. Oder sind das schon Alkoholiker und man muss auf deren Suchtverhalten achten? Aber dann würde Geld einbehalten auch nichts bringen dadurch wären sie nicht weniger alkoholkrank, dann müssten sie in eine Entzugsklinik.
Aber ansonsten. Die haben ja alles von der Versorgung her. Kinder haben sie auch nicht für welche es zu sparen gilt oder weitere Kosten entstehen. Ich würde mein Geld zwar nicht für Alkohol ausgeben sondern wenn dann für ein Hobby, aber jedem das seine.
Es geht bei uns nicht um Alkoholiker. Selbstverständlich haben wir im betreuten wohnen auch darauf zu achten, dass die Bewohner sich nicht selbstgefährdend bzw. gesundheitsschadigend verhalten. Verbieten dürfen wir das jedoch nach der Selbstbestimmung, den Menschenrechten und dem Bundesteilhabegesetzen nicht. Wir dürfen nur beraten, dokumentieren und Möglichkeiten aufzeigen. Genau aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir nicht das Recht haben gegen den Willen der Bewohner ihnen das Taschengeld einzuteilen...auch nicht wenn das die gesetzlichen Betreuer wollen. Aber meine Meinung zählt nicht, sondern die Gesetze und deswegen würde ich gern wissen, ob die uns dazu verdonnern dürfen. Angenommen sie dürfen es nicht und wir tun es unwissend doch. Wenn die Heimaufsicht Kontrolle macht sind wir am Arsch und nicht die gesetzlichen Betreuer.
Kann oder muss die Wohneinrichtung das Geld einteilen? Uns macht das zusätzlich Probleme, nicht wegen dem Aufwand, sondern wegen dem herausfordernden Verhalten der Bewohner. Das wollen die gesetzlichen Betreuer nur immer nicht verstehen. Bei denen sind die Bewohner ja auch immer Lamm fromm, denn die sind ja die guten die immer Geld geben. Aber wir sind ja die immer was wollen... Uns soll es ja auch fast egal sein was sich die Bewohner von ihr Geld kaufen... Notwendigkeit und Wertschatzung liegt im Auge des Betrachters. Aber man will uns ja schon förmlich unhöflich dazu nötigen das Geld einzuteilen