Rechtsgrundlage für Bargeldeinteilung für Zubetreuende?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Betreuer hat die Möglichkeit bei den Betreuten die sich das Geld nicht einteilen können die wöchentliche Zuweisung des monatlich zustehenden Betrages zu veranlassen. Sie können für jede Woche einen Scheck ausstellen. Im Rahmen von niederschwelligen Betreuungsleistungen (Einnahmen für den durchführenden 125 Euro monatlich) kann das auch das Pflegeheim die Wochenzuteilung in Absprache mit dem Betreuer machen.

Kann oder muss die Wohneinrichtung das Geld einteilen? Uns macht das zusätzlich Probleme, nicht wegen dem Aufwand, sondern wegen dem herausfordernden Verhalten der Bewohner. Das wollen die gesetzlichen Betreuer nur immer nicht verstehen. Bei denen sind die Bewohner ja auch immer Lamm fromm, denn die sind ja die guten die immer Geld geben. Aber wir sind ja die immer was wollen... Uns soll es ja auch fast egal sein was sich die Bewohner von ihr Geld kaufen... Notwendigkeit und Wertschatzung liegt im Auge des Betrachters. Aber man will uns ja schon förmlich unhöflich dazu nötigen das Geld einzuteilen

@Aliverwirrt

Wenn die Betroffenen wissen, dass es am Montag Geld gibt wird es ja wohl nicht zu Tumulten kommen.

Wenn für Unterkunft und Verpflegung bereits gesorgt ist, dann ist es doch eigentlich Wurst. Dann können sie ja auch mit dem Geld machen was sie wollen.
Auch wenn andere das als schwachsinnige Käufe ansehen.
Verstehe nicht für was sie sonst ihr Geld ausgeben sollten.

z.B, für Alkohol

Wenn sie unbedingt saufen wollen dann sollen sie halt saufen. Ist deren Leben und deren Entscheidung (Ich trinke übrigens nicht, nur 2-Mal im Jahr ein Gläschen zu Geburtstag und Silvester). Aber keine Ahnung warum man denen das vorschreiben sollte. Oder sind das schon Alkoholiker und man muss auf deren Suchtverhalten achten? Aber dann würde Geld einbehalten auch nichts bringen dadurch wären sie nicht weniger alkoholkrank, dann müssten sie in eine Entzugsklinik.

Aber ansonsten. Die haben ja alles von der Versorgung her. Kinder haben sie auch nicht für welche es zu sparen gilt oder weitere Kosten entstehen. Ich würde mein Geld zwar nicht für Alkohol ausgeben sondern wenn dann für ein Hobby, aber jedem das seine.

@Kathyli88

Es geht bei uns nicht um Alkoholiker. Selbstverständlich haben wir im betreuten wohnen auch darauf zu achten, dass die Bewohner sich nicht selbstgefährdend bzw. gesundheitsschadigend verhalten. Verbieten dürfen wir das jedoch nach der Selbstbestimmung, den Menschenrechten und dem Bundesteilhabegesetzen nicht. Wir dürfen nur beraten, dokumentieren und Möglichkeiten aufzeigen. Genau aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir nicht das Recht haben gegen den Willen der Bewohner ihnen das Taschengeld einzuteilen...auch nicht wenn das die gesetzlichen Betreuer wollen. Aber meine Meinung zählt nicht, sondern die Gesetze und deswegen würde ich gern wissen, ob die uns dazu verdonnern dürfen. Angenommen sie dürfen es nicht und wir tun es unwissend doch. Wenn die Heimaufsicht Kontrolle macht sind wir am Arsch und nicht die gesetzlichen Betreuer.