Staatsanwaltschaft fordert von mir Betrag in einem obwohl ich eine Ratenzahlung beantragt habe?

5 Antworten

Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt. Bei Nichtzahlung kann man sie 'absitzen' - ein Tag pro Tagessatz.

Der Gerichtsvollzieher kommt nicht, der hat damit nichts zu tun.

Du hattest schonmal hier eine derartige Frage gestellt. Irgendwas paßt an der ganzen Sache nicht so recht, wieviel Tagessätze hast Du denn nun bekommen?

Nimm Deine Unterlagen und gehe persönlich zur Staatsanwaltschaft un kläre das. Wenn keine Einigung erfolgt kannst Du immer noch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen.

Ansonsten Zahle zunächst einfach die 150 €, die eventuelle Haftzeit verringert sich dann entsprechend.

Bis die Polizei kommt dauert es noch einige Zeit. Zunächst kommt eine Ladung zum Strafantritt, darin steht wann und in welcher JVA Du Deine Ersatzhaft antreten mußt. Erscheinst Du dort nicht, dann kommt irgendwann in der Tat die Polizei.

Wichtig. Du kannst den Restbetrag der Strafe jederzeit bezahlen, selbst wenn Du in Haft bist noch.

1600 Euro mit einer Rente von 880 das sieht doch jeder das ich es nur in Raten zahlen kann.. warum wird abgehlent

@gonzales43

Das hast du doch selbst geschrieben warum.

@gonzales43

Das muß man zunächst nicht so einfach sehen. Es gibt in der Tat auch Leute die ein gewisses Sicherheitspolter zurückgelegt haben, auch bei nur 880 € Rente monatlich.

Letztlich kann man diese Frage nicht halbwegs vernünftig beantworten, wenn man nicht weiß wie sich das Ganze zusammensetzt. Ich kenne mich mit dieser Materie recht gut aus, aber nur mit dem was Du angiebst kann ich nicht so recht was anfangen.

hallo um abzahlen zu können müssen treffende gründe vorliegen. z.b. wenn kein geld oder keine werte vorhanden sind. das musst du der staatsanwaltschaft glaubhaft machen. d.h. du musst deine vermögensverhältnisse offenlegen. erst dann hast du eine verhandlungsbasis. einfach so zu sagen ich will abzahlen reicht leider nicht.

Mit Sicherheit.

Nimm dir sofort einen Anwalt! Du kannst bei Deinem Geld wahrscheinlich auch Prozesskostenhilfe beantragen.

es geht um betrug kein vorsätzlichen

Es gibt keinen fahrlässigen Betrug, also ist er selbstverständlich vorsätzlich

Betrug heißt man hat

  • absichtlich
  • unter Täuschung
  • jemand einen Vermögensschaden zugefügt
  • um sich selbst oder Dritte dadurch zu bereichern.
Was nun muss ich ins Gefängnis?

Wenn freie Arbeit für dich nicht in Frage kommt und du den entsprechenden Antrag gestellt hast, so muss die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden. 1 Tagessatz = 1 Tag Haft. Es wird also bald eine Ladung zum Haftanrtitt folgen.