Gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt, Betreuter Hatz 4 möchte was kaufen für 300€ erspartes 800€ Rücklagen, kann der betreuer das verbieten?

3 Antworten

Wenn ein Einwilligungsvorbehalt für diesen Bereich (Vermögenssorge) existiert, dann kann er es verbieten. Genau deswegen wurde der Vorbehalt wahrscheinlich vom Gericht eingetragen.

Lediglich geringfügige Geschäfte kann der Betreute selbst rechtswirksam abwickeln, aber damit ist z.B. das Einkaufen von Lebensmitteln gemeint, mehr nicht.

Er kann es verbieten. Er muss dies noch nicht einmal begründen. Er muss noch nicht einmal mit dem Betreuten sprechen.

Das einzige was er beachten muss, dass er den Rückhalt des Betreuungsgrichtes hat.

Solange er diesen Rückhalt hat, kann er alles machen, was ihm in den Sinn kommt.

Sollte er tatsächlich vom Betreuungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, so muss diese lediglich eine Begründung enthalten, in der die Worte "zum Wohle des Betreuten" vorkommen, um zur Zufriedenheit des Betreuungsgerichtes zu führen und die Diskussion zu beenden.

Er kann es verbieten,wenn es zum Wohlergehen des Betreuten besser ist (z.B. Wenn er Schulden ab- statt aufbauen soll oder je nach Notwendigkeit des Artikels,d.h. wenn der gewollte Artikel ist schon vorhanden,muss er nicht nochmal gekauft werden (wie bei Sammlern). Bei Kaufsucht o. anderen Krankheiten,kann er es verbieten.

800€ Rücklagen sind nicht viel. Was ist,wenn ein Umzug  in eine behindertengerechte Wohnung nötig ist,eine Hauskrankenpflege übergangsweise bezahlt werden muss oder die Waschmaschine kaputt geht?!