Können 2 Personen gleichzeitig gesetzliche Betreuer sein?

4 Antworten

Hi,

Du haust da einiges in ein Topf rein 🤔

Zunächst gibt es ein Unterschied zwischen einer erwachsenen 71 jährigen Frau und ein 16 jährigen Teenie. Die 71 jährige erhält ein Betreuer zur Unterstützung und die 16 jährige bekommt ein gesetzlichen Vormund.

Beim Vormund gibt es in der Regel, nur einen da er meist alles übernehmen muss. Nur im Ausnahmefall gibt es mehrere.

Bei der Betreuung gibt es bestimmte Aufgabenkreise, da kann man je nachdem wo man Hilfe braucht auch mehrere haben, zb ein für medizinische Versorgungen, ein für das finanzielle und einen für die Aufenthaltsbestimmung.

All das braucht man aber nicht wenn man Angehörigen wie Tochter, Geschwister und co eine Vollmacht gibt sich im Fall des Falles zu kümmern, auch hier können mehrere Angehörige eingesetzt werden.

110101101 
Fragesteller
 12.09.2020, 11:27

"Vormund" ist nur ein Synonym für "gesetzliche Betreuung". "Vormund" hat man früher gesagt, genauso wie man von "Entmündigung" früher gesprochen hat, bevor die Gesetze sich zu Gunsten der zu Betreuenden verändert haben.

Insofern stimmt das doch gar nicht, was du da geschrieben hast.

Es geht nur um gesetzliche Betreuer. Und die kann es für Alle geben. Und die können auch verschiedene oder alle Aufgabenkreise übernehmen, je nach individuellem Fall. Beispielsweise für den Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten. Oder Finanzen.

jww28  12.09.2020, 11:35
@110101101

Für Minderjährige ist das aber noch der Fall, die sind naturgemäß noch nicht mündig ☺️ da gibt es den klassischen Vormund nach wie vor, was richtig und wichtig ist, Erwachsene haben kein Vormund sondern nur ein Betreuer der im Bedarfsfall für sie ihre Angelegenheit übernehmen darf.

Für den Fall das das Angehörige machen sollen ist die Vollmacht halt sinniger die man abschließt bevor jemand gar nicht mehr kann. ☺️

110101101 
Fragesteller
 12.09.2020, 11:44
@jww28

Ja, gut, stimmt. Aber dennoch ist der Vormund auch genau das Gleiche wie ein gesetzlicher Betreuer. Nur das Wort ist ein anderes. Denn "Vormund" ist bei unter 18-jährigen dann natürlich präziser und juristisch korrekter.

Griesuh  14.09.2020, 11:04

Es gibt KEINEN Vormund und KEINE gesetl. Vormundschaft. Das nennt sich jetzt: a,mtl. bestellte Betreuung.

Ein gesetl. Betreuer kann alle Aufgaben übernehmen, es können aber auch mehrere Betreuer die Aufgaben , wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Finanzen, Gesundheit, Brief Öffnung, Ämter und Behörden , teilen.

jww28  14.09.2020, 11:17
@Griesuh

nur volljährige Menschen ohne Vollmacht für Angehörige bekommen ein Betreuer.

Für Kinder gelten andere Regeln, die du unter den Kapitel Vormundschaft lesen kannst 🤷 zb bei Wiki, bei Anwalt.de usw.

Wie oft denn noch minderjährige sind was anderes als Erwachsene die noch Entscheidungen bedingt selber treffen können.

Griesuh  14.09.2020, 14:58
@jww28

jww28. Da irrst du. Wie oft denn noch? Es gibt KEINE Vormundschaften mehr!! Auch Kinder können amtl. best. Betreuer erhalten. Und eine amtl. bestellte Betreuung hat nichts mit Vorsorgevollmachten zu tun. Das sind 2 völlig verschiedene Dinge

jww28  14.09.2020, 21:13
@Griesuh

Damit sagst du das alle Städte sich irren wenn sie im Netz von Vormund sprechen? 😄😄😂 Richtig, nenn Mal deine Quelle ich kann dir ein paar nennen,

Zb

https://www.herne.de/Rathaus/Buergerservice/Dienstleistungen/Dienstleistungen-Detailansicht_13661.html

Oder

https://www.plauen.de/de/amt24/verfahren/36455.php

Oder

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/jugendamt/betreuung/amtsvormundschaften/index.html

Oder

https://www.duesseldorf.de/jugendamt/kinder-schuetzen/vom.html

Usw.....bedenke das du deine Erkenntnis dann an alle 16 Bundesländer schickst und an alle Städte. 😂

Ach ein hab ich noch, informiere auch direkt die Verfasser des BGB über dein aussergewöhnlichen fund,

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG016402377

Ach und bitte sag auch meiner schule bescheid das der Rechtsanwalt uns böswillig fakenews aufgetischt hat 😂

Ob nun 16-jährige oder schwer kranke, uneinsichtige und renitente Rentner mit 71.

Für beide gibt es die Möglichkeit einer gesetzlichen Betreuung.

Bei Minderjährigen die Vormundschaft.
Leitet sich von "nicht mündig" ab und bedeutet, dass der gesetzliche Betreuuer alle Aufgabenbereiche (Personen- und Vermögenssorge) übernimmt.

Bei Volljährigen gesetzliche Betreuung.
Die können ehrenamtlich (Verein, Angehörige, Freunde), über einen Verein (Vereinsbetreuer), als Amtsbetreuer oder Berufsbetreuer (hauptberufliche Tätigkeit) auftreten und einzelne oder alle Aufgabenbereiche abdecken.

Wie ich weiß wird dies bei einem Betreuungsgericht (Amtsgericht) beantragt.

Richtig.

Oder man kann aber auch selbst Betreuer werden, beispielsweise als Ehefrau oder als Schwester.

Auch die werden vom Betreuungsgericht bestellt. Es gibt eine Prüfreihenfolge, die gesetzlich festgelegt ist. Bevorzugt werden Angehörige oder Vertrauenspersonen als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Gibt es die nicht, wird ein externer Ehrenamtlicher (z.B. Vereinsbetreuer) bestellt. Gibt es auch den nicht, weil nicht verfügbar oder der Fall zu komplex, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Kann es auch zwei gesetzliche Betreuer geben?

Ja. Aus ganz verschiedenen Gründen.
Z.B., wenn verschiedene Aufgabenkreise zugewiesen werden (Ehefrau kümmert sich um die Gesundheitssorge, aber ist mit der Vermögenssorge überfordert. Dann wird ein gesetzlicher Betreuer für die Vermögenssorge bestellt). Oder wenn der Betreute vermögend ist. Dann wird ein Kontrollbetreuer bestellt, der die ehrenamtliche Betreuung überwacht.

Können da sowohl sein Sohn als auch die 20 Jahre jüngere Ehefrau die gesetzlichen Betreuer sein?

Ja.

Ich habe jemanden kennengelernt, eine Frau. Die weiß anscheinend selbst nicht, ob sie eine gesetzliche Betreuerin für ihren Mann ist.

Wenn sie gesetzliche Betreuerin ist, hat sie eine Urkunde vom Gericht bekommen, die als Vollmacht für ihren Aufgabenkreis dienst. Z.B., um gegenüber Banken oder Ärzten tätig zu werden. Damit lässt sich also sehr leicht feststellen, ob und in welchem Rahmen sie diese Aufgabe hat.

Interessante Frage, ich kenne/ kannte diverse solcher Personen ,aber es gab immer nur 1 Betreuer.

Wegen ‚uneinsichtig und renitent‘ (was der Normalobürger darunter auch verstehen mag) , kriegt man übrigens keinen Betreuer, da müssen Urteils- und Geschäftsfähigkeit schwer beeinträchtigt sein.

110101101 
Fragesteller
 12.09.2020, 11:12

Ja, das ist im Endeffekt damit gemeint. Habe es nur vereinfacht und in anderen Worten ausgedrückt, damit es mehr Leute verstehen.

Violetta1  12.09.2020, 11:18
@110101101

Ah, okay.. sonst müssten ja derzeit alle Maskenmuffel unter Betreuung ;-)

Mir fällt übrigens grad ein: bei unserem Verwandten waren es im Endeffekt 2 Betreuer, in Absprache mit AG: eine Anwältin, die die Hauptbetreuerin war.. und sie hat meinen Dad als Betreuer vor Ort benannt, das lag auch dem AG vor.

Letztlich entschied mein Dad kleine Beträge, führte die Konten etc.. und das alles unter den Augen der Anwältin. Tagesausflug mit Essen lief so, neue Küche musste sie quasi genehmigen, auch wenn mein Dad alles klärte.

Ob das offiziell als 2 Betreuer galt.. weiß ich leider nicht. Komme ich jetzt aber bei Deiner Frage drauf.

110101101 
Fragesteller
 12.09.2020, 11:31
@Violetta1

Ich habe jemanden kennengelernt, eine Frau. Die weiß anscheinend selbst nicht, ob sie eine gesetzliche Betreuerin für ihren Mann ist. Es gibt jedenfalls Hinweise darauf, dass sie die gesetzliche Betreuerin ist, der Sohn des Ehemanns jedoch auch. Dieser wohnt aber sehr weit weg vom Geschehen.

Es gibt dann auch nochmal einen Unterschied zwischen "Betreuern" und "gesetzlichen Betreuern". Man kann sich ja auch selbst jede Form von Betreuung besorgen. Dazu müsste man nur einen Antrag stellen. Und man könnte sich auch eine Betreuung durch einen Betreuungsverein und/oder die Diakonie beispielsweise holen. Das ist dann auch Betreuung, aber eben keine gesetzliche Betreuung.

In der Theorie ja, in der Praxis kommt das aber höchst selten vor. Übrigens ist Betreuung nicht dasselbe wie Vormundschaft.