Betreuerin verbietet mir zu meiner Freundin zu ziehen und neu anzufangen?
Hallo! Ich bin 21 Jahre alt, Männlich, und habe seit 3 Jahren eine Betreuerin, die mir bei den Lebensbereichen Gesundheitsfürsorge, Vermögensvorsorge hilft, und zusätzlich den Punkt Aufenthaltsbestimmung hat. Nächstes Jahr im Februar ist der Gerichtstermin wo entschieden wird ob die Betreuung beendet wird, oder inwiefern sie weitergeführt wird. Bei mir hat sich in den letzten Jahren seit ich sie hatte viel getan. Ich habe z.B. eine eigene Wohnung, habe eine Therapie wegen meinen Depressionen und meiner Sozialphobie gemacht, und habe inzwischen auch seit 3 Jahren eine feste Freundin, die aber leider mit dem Auto 4 Stunden entfernt von mir wohnt. Nun aber zu meiner Situation: Meine Betreuerin möchte, dass ich nächstes Jahr nach meinem FSJ eine Ausbildung anfange, und erst gar nicht aus dieser Stadt wegziehe, stattdessen soll meine Freundin zu mir ziehen. Jedoch möchte ich selbst aus dieser Stadt raus, weil mich in meiner Kindheit und Jugend dieses Umfeld einfach kaputt gemacht hat, und ich einen Neustart möchte, ganz ohne Vorurteile etc. Ich hatte noch nie Probleme mit Drogen, nicht mal Alkohol fasse ich an, meine Schulden die ich mit 18 gemacht habe sind mittlerweile auch alle weg, und ich würde nie mehr welche machen, weil ich jetzt weiß wie belastend das ist. Also wieso sollte ich nicht zu meiner Freundin ziehen dürfen? Ich habe die letzten Jahre so einen Wandel durchlebt, und trotzdem ist meine Betreuerin dagegen, dass ich wegziehe, was selbst meine Großeltern nicht verstehen können, die auch für den Umzug in eine andere Stadt sind. Ich hätte bei meiner Freundin genug Freiraum für mich, ihr Vater würde mich bei sich Arbeiten lassen, und alles wäre unserer Meinung nach perfekt. Was denkt ihr kann ich da am besten tun? sie hat nun mal auch den Punkt "Aufenthaltsbestimmung"
7 Antworten
Sofern eine Betreuung weiterhin notwendig ist, bedeutet ein Umzug in eine andere Stadt auch einen Wechsel des Betreuers und gleichzeitig einen Wegfall der Einnahmen, den deine bisherige Betreuerin durch die Betreuung deiner Person hatte.
In manchen Fällen kann das ein starkes Motiv sein, um Machtbefugnisse zu mißbrauchen.
Deine Schilderung zeigt mir, dass Du Dich mit Deiner Betreuerin bisher gut verstanden hast.
Die Betreuerin hat ein Interesse daran, dass dies möglichst lange so bleiben wird.
Aus der SIcht der Betreuerin ist ein Wegzug von Dir an einen anderen Ort mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Die gilt um so mehr, falls es sich um eine Berufsbetreuerin handelt.
Diese hat nämlich aus finanziellen Gründen ein Interesse daran, Dich möglichst lebenslang zu betreuen. Nur auf diese Weise kann sie in ihrem Job genügend Geld verdienen und ein Leben ohne finanzielle Sorgen führen.
Ein Wegzug von Dir an einen anderen Ort gefährdet dieses Ziel.
Und glaube ja nicht, dass die anstehende Verhandlung im Februar 2021 zu Deinen Gunsten ausgehen wird.
Dafür wird die Betreuerin schon sorgen.
Solange Du am Tropf der Betreuerin hängst, dieser blind vertrauest und Dich nicht von ihr lösen kannst, wird es mit der neuen Selbstständigkeit wohl nichts geben.
Du musst den Mut aufbringen, Deine eigenen Interessen auch gegen den Widerstand der Betreuerin durchsetzen zu wollen. Erst danach wirst Du tatsächlich selbstständig sein.
Die Betreuerin befürchtet eben, dass du in einer anderen Stadt, dann alles wieder von vorne neu aufbauen müsstest.
Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als die Entscheidung im nächsten Jahr abzuwarten.
Deine Freundin kann ja auch genau so gut zu dir ziehen.
So gesehen ist das erstmal dein leben und wenn die Entscheidung getroffen ist hol dir Unterstützung
Wenn die Freundschaft stabil ist, wird sie die Wartezeit bis Februar nächsten Jahres aushalten. Wenn dann die Betreuung ev. sogar beendet wird, hat dir die Betreuerin dann nichts mehr zu sagen.
Also Geduld... du hast ja schon einen langen weg hinter dir, warte noch das dreiviertel Jahr.