Wie findet ihr dieses Angebot, Balkonsanierung?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Nein, ist normal, 75k sind günstig und der Freund ist nur nett 100%
Ja 0%

8 Antworten

Was 75 k?

Viel zu teuer.

Eindeutig Vetternwirtchaft.

Nehmen wir mal Übertriebene 100 Euro pro qm ( Durschnittspreise liegen darunter) und gehen wir davon aus das jeder Balkon einfach mal 10 qm Groß ist , haben wir 160 qm die zu Fliesen sind.

Also Lohnkosten 16000 Euro fürs fliesen und verfugen.

Sagen wir mal das Abreißen der Fliesen und das entsorgen dieser kostet noch mal 2000 Euro .

Dann die neuen Fließen , ja sagen wir 1 qm Fliesen Kosten 50 Euro an Material ( Es geht günstig ab 10 Euro) also nochmal 8000 Euro .

Also wie du sieht habe Ich sehr sehr Großzügig gerechnet mit 26000 Euro, alles zwischen 13000 Euro und 26000 Euro würde Ich als ein annehmbares Angebot sehen.

Besteht also auf einhohlen eines anderen Angebotes, wenn der Verwalter das nicht machst , versucht es mal Privat, aber sagt dem anderen Handwerker was Sache ist und das es nur ein Kostenvoranschlag sein soll über den dein Freund nicht selber entscheiden darfst.

Schmeißen Sie den Verwalter wegen grober Pflichtverletzung raus!

Seit der WEGesetz-​Reform zum 01.12.2020 kann die Verwalter*in jederzeit abberufen werden. Diese gesetzliche Regelung kann nicht ausgeschlossen werden. Klauseln im Verwaltervertrag, wonach die Abberufung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, sind unwirksam.

Vor einer Auftragsvergabe muss der Verwalter mindestens drei Angebote einholen. Nur dann können die Eigentümer die Angebote tatsächlich miteinander vergleichen. Sie können die verschiedenen Punkte gegeneinander abwägen und auf dieser Basis zu einer begründeten Entscheidung kommen. Bei nur zwei Alternativangeboten besteht die Gefahr, dass nicht alle Möglichkeiten erwogen werden können und daher der Beschluss letztendlich auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage beruht (LG Frankfurt, Beschluss vom 19.4.2017, 2-13 S 2/17).

KarlLiebherr 
Fragesteller
 25.09.2021, 11:04

ich glaube, mein kollege hat mich getrollt und es stimmt nix

balkonbelag ist doch sondereigentum, der hätte einzelne angebote an jeden eigentümer machen müssen

und er sagte halt, 5/24 reicht für beschlussfähigkeit, sonderregel wegen corona

stimmt wohl auch nicht

schelm1  25.09.2021, 11:11
@KarlLiebherr

Der Umfang von Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist in der Teilungserklärung geregelt.

Wie bereits angedeutet: Schmeißen Sie den Kerl raus!

Quelle: Haufe

Abberufung des Verwalters

Die Abberufung des Verwalters kann nicht mehr auf einen wichtigen Grund beschränkt werden. Der Verwalter kann in Zukunft also jederzeit auch grundlos von seinem Amt abberufen werden.

Verwaltervertrag nach Abberufung

Der Verwaltervertrag selbst endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ist die Vertragslaufzeit an den Bestellungszeitraum geknüpft, endet er mit der Abberufung des Verwalters.

Verwalter kann Abberufung nicht mehr anfechten

In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass das Wohnungseigentumsgesetz dem Verwalter keine Anfechtungsbefugnis mehr verleiht. Den Beschluss über seine Abberufung kann er nicht mehr anfechten. 

Habt ihr auch gesehen, dass es einen Sanierungsbedarf bei den Balkonen gibt? Ist das nicht auch Sondereigentum und jeder muss es für sich sanieren?

KarlLiebherr 
Fragesteller
 24.09.2021, 23:04

Jo, der Belag sollte Sonder sein, wo du es jetzt sagst.....

Er hatte eben auch gesagt, die wären mit 5/24 beschlussfähig, wegen Corona, was tina ja auch bestreitet.

Ich glaube, er hat alles erfunden...

Wicht123532  24.09.2021, 23:13
@KarlLiebherr

Beschlussfähig ist er mit 5 Stimmen ganz gewiss nicht.

KarlLiebherr 
Fragesteller
 24.09.2021, 23:15
@Wicht123532

Ja, von 24 halt, knapp 20%.

Er sagte, wäre Sonderregel wegen Corona, klang schon komisch, aber warum sollte ich ihm bei so was für mich Unwichtigem direkt misstrauen?

Wicht123532  24.09.2021, 23:17
@KarlLiebherr

Wegen Corona werden keine Gesetze außer Kraft gesetzt.

Der Preis ist ein Witz!

>4600€ pro Balkon.., dafür Fliesen andere Firmen ein ganzes Badezimmer, Wände und Boden!

da würde ich auf zwei weiteren Kv von fachbetrieben bestehen !

KarlLiebherr 
Fragesteller
 24.09.2021, 23:12

ich glaube, er hat mich getrollt

der Belag wäre doch Sondereigentum, wie Wicht sagt.

Da wäre an jeden Eigentümer einzeln ein Angebot gegangen.

Und dann hat er noch bei der Beschlussfähigkeit gelogen.

Nein, geht gar nicht. Ohne Vergleichsangebote. Und mal nachfragen, ob der wirklich alle16 Balkone angeschaut hat. Ich würde was drauf wetten, dass nicht.

War beim Kollegen, da waren 5 von 24 Eigentümern und angeblich wäre die beschlussfähig, wegen Corona?

Und das kann er auch knicken, Corona hin oder her. Nicht bei der ersten Versammlung.

KarlLiebherr 
Fragesteller
 24.09.2021, 21:26

Ja, die haben das abgelehnt, aber er ist eher ruhig geblieben, ich wäre instant auf 180 gewesen.

Wenn er sagt, mein Freund sagt, ihr müsst ihn für Arbeiten bezahlen, die er als notwendig ansieht...

Käme ich mir schon betrogen vor.

tinalisatina  24.09.2021, 21:29
@KarlLiebherr

Und da hast Du nicht Unrecht ...