Balkonsanierung - Fristlose Kündigung oder Mietminderung möglich?

6 Antworten

Da ich überlege auszuziehen ist daher meine Frage, ob ich Recht auf eine fristlose Kündigung habe?

Nein. Selbst wenn der Balkon anteilig zur Wohnfläche zählt, ist es dir zuzumuten, die gesetzliche Frist einzuhalten, da der Vermieter die Sperrung nicht verschuldet hat.

Gibt es alternativ das Recht die Miete zu kürzen, auch wenn eine Gutschrift über 100 € gegeben wurde?

Nein. Ich wage zu bezweifeln, dass der Balkon so riesig und deine Miete so hoch ist, dass 100 EUR Mietnachlass für eine Mietminderung von 5-10% nicht ausreichen.

Eine fristlose Kündigung ist keinesfalls möglich, denn die Wohnung als solches wird dadurch nicht unbewohnbar.

Eine Mietminderung, die mindestens den Wohnflächenanteil des Balkons abdeckt, dürfte hier gerechtfertigt sein. Hat der Balkon bei einer 50 m²-Wohnung 5 m², so kann man also von 5 % Minderung ausgehen, denn der Balkon ist zur Hälfte seiner Fläche in der Wohnfläche enthalten.

Wenn man dann noch bedenkt, dass das Vorhandensein eines Balkons an sich einen Wert darstellt, dann könnte man nochmal max. 5 % dazu rechnen.

Bei 500 € Kaltmiete reicht die Gutschrift somit für 2 Monate Minderung aus.

Wenn nun nach Begutachtung und Absicherung das Betretungsverbot wieder aufgehoben werden kann, kommt es darauf an, wie lange es bis dahin gedauert hat. Wenn die 100 € bis dahin ausreichen, war es das und wenn nicht, dann kann man eben eine weitere Minderung machen. Wichtig ist jetzt bei der Gutschrift, dass man damit nicht anerkennt, dass das als Ausgleich auf Dauer ausreichend ist.

Habe gegoogelt das es nur eine Mietminderung von 5 bis 10% rechtfertigt.

Also hat der Vermieter wohl Vorausschauend gehandelt. Wenn es zu lange dauert einfach Mal anschreiben.

Der hat sich wirklich eine ganz schlechte Zeit ausgesucht.

Da du ja planst auszuziehen (vorher schriftl. Kündigung nicht vergessen!), nimm das Angebot an.

Wenn du bleiben möchtest, weise das Angebot zurück und mindere 10% monatlich die Bruttomiete. Das Minderungsrecht ist gemäß BGB auszuüben, wenn die Mietsache einen erheblichen Mangel hat. Die Miete ist dann automatisch gemindert kraft Gesetz.

Fristlos kündigen kannst du nicht. Die Wohnung wird dadurch nicht unbewohnbar.

Wie lange dauert die Sanierung denn an? Je nach Warmmiete und Sanierungsdauer könnte eine Minderung über diese 100 € hinaus gar nicht möglich sein