wie finde ich Sparbuch des Verstorbenen?
es gibt 2 Erben zu gleichen Teilen.der Eine hat aber zunächst das Auto einfach mitgenommen(500km entfernt,darf er das?) zum anderen sämtliche Beläge Kontoauszüge und Unterlagen von Konto etc.mitgenommen.
wie kann ich rausbekommen welche Konten & Sparbücher er hatte. Kann ich zur Bank gehen und dort eine Auskunft erhalten?
4 Antworten
Erstmal: Nein, er darf nicht einfach Sachen entfernen, bevor feststeht, wer wie viel erbt. Du musst mit dem Erbschein ect. zur Bank, dann dürfen die dir Auskunft geben, wenn ihr gleichberechtigte Erben seid, müsst ihr aber beide hin. Es gibt zwei verschiedene Formen, frag mich bitte nicht nach der genauen Bezeichnung. Es gibt die Variante, dass ihr beide erbt und einzeln über das Erbe verfügen dürft, dann könntest du alleine zur Bank, im Regelfall dürfen die Erben aber nicht einzeln verfügen und dann müsst ihr wie gesagt beide zur Bank.
Bei dem Sparbuch ist es so, dass eine Bank dazu gar keine Daten ect. gespeichert hat, das Sparbuch ist der "Beleg"...ist ein Sparbuch weg, ist auch das Geld weg. Und wie gesagt, ihr seid eine "Erbengemeinschaft" (heisst das glaube ich) und als solche könnt ihr auch nur gemeinsam handeln.
Zu dem Auto: BGB § 2040 (1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. Bezüglich des Geldes (also des Abhebens vom Konto...) würde ich § 2038 nehmen. Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu.
Wenn du einen Erbschein hast kannst du zur Bank gehen und Auskunft über die Konten verlangen.
Also erstmal muss alles so bleiben wie es ist , heißt , niemand darf etwas einfach so mitnehmen. Ihr müsst erstmal einen Erbschein beantragen . Also der das Auto mit genommen hat , hat sich schonmal strafbar gemacht . Lies mal hier , was du alles machen musst ......Schnelle Hilfe im Erbfall / Todesfall - München www.raklinger.de/schnelle_hilfe_im_erbfall.html Unmittelbar nach einem Erbfall sind von den Angehörigen sehr viele Angelegenheiten zu regeln. Neben der Beerdigung ... Erste Schritte nach dem Todesfall ...
Da hilft wohl nur ein Anwalt/Notar
sie kann also nicht allein abheben?
wie sieht es bei einem Sparbuch aus?