Bankvollmacht für alle Konten

6 Antworten

Auskünfte zum Sparbuch kann man bei der Bank schriftlich einfordern, über alle Konten wird man informiert. Außerdem darum bitten die Kontostände am Todestag aufzulisten (das hat auch das Finanzamt). Mit einer Kopie des Erbscheins.

Die Beerdigungskosten sind anteilig zu zahlen, oder es kann gemeinsam über die Erbengemeinschaft beglichen werden. Das würde ich auch tun, falls ihr Bruder sich illegal bereichert hat, sollte man einen guten Anwalt aufsuchen. Die Banken können ja sehen, wer wann was abbucht und die Verstorbene kann nach ihrem Tod kein Geld mehr abheben.

Herzliches Beileid zudem von mir, man sollte die ganze Sache ruhig angehen, Streitigkeiten bringen da einen nicht weiter, daher würde ich zunächst die Kosten begleichen und die Unterlagen anfordern.

Die Kontovollmacht galt nur bis zum Tod deiner Mutter. Danach ist alles Geld etc. Teil der Erbmasse und wenn kein Testament vorliegt, dass explizit etwas anderes sagt, steht euch beiden jeweils die Hälfte des Geldes zu (sofern natürlich keine anderen Kinder, Ehepartner o.ä. existieren). Dein Bruder darf seit dem Tod der Mutter nicht mehr an die Konten, Sparbücher etc. Die Kontovollmacht ist erloschen und du hast genauso viel Anrecht auf die Konten, wie er.

Die Kontovollmacht geht über den Tod hinaus.Er kann an die Konten.Er darf nur nicht alles abheben wenn noch ein Erbe da ist.Beerdigungskosten kann er aber bestreiten.

Nur weil einer eine Kontovollmacht hat, heisst das nicht, dass er über den Tod des Kontoinhabers hinaus über dieses Konto verfügen kann.

Denn die Vollmacht erlischt gemeinhin mit Tod des Erblassers. Und da sind wir auch schon beim Stichwort: Erbe. Erbschein.

Wie ist über den Nachlass entschieden worden?

Testament?

"""Denn die Vollmacht erlischt gemeinhin mit Tod des Erblassers""""

Die Vollmacht erlischt nicht !

@Annelein69

Oh, dann hat meine Bank wohl ihre Kunden immer falsch darauf beraten.

@Warg1

Es gibt beides. Meine Eltern haben gemeinsam eine Vollmacht über mein Konto und meine Mutter hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.

@Warg1

Ja,ganz offensichtlich.

@xxxbreexxx

@xxxbreexxx:Eine Vollmacht ist eine Vollmacht,da gibt es nicht beides.Sollte deine Vollmacht aber "nicht" über den Tod hinaus gelten,mußt du das schriftlich erklären.Ansonsten geht das automatisch.

Gibt es ein Testament?

Dein Bruder, Bank und du werden vom Gericht aufgefordert, alle zum Erbe gehörenden Werte über einen Nachweis anzugeben.

Die Bank darf mit dem Tod deiner Mutter keine Auszahlungen mehr vornehmen.

Achte darauf, welche Zahlungen und in welcher Höhe (Kontenbewegungen) dein Bruder während Vollmachtszeit vorgenommen hat. Eventuell müssen einige Zahlungen mit der Erbmasse verrechnet werden.

Die Bank gibt nur demjenigen Auskunft, der eine Vollmacht hat oder Erbe z.b. gemäß Testament oder Erbschein ist.

Erbe ja, aber wer die Vollmacht hat, kann noch lange nicht nach dem Tod verfügen.

Der Nachlass muss gemeldet und schliesslich ein Erbschein vorgelegt werden.

Sonst geht gar nix (ich hab mal in Bank gearbeitet, da kam diese Frage immer mal wieder vor)