Wie erstellt man ein Arbeitszeugnis über Jemanden, der eine Erpressung versucht hat?

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Straftaten im Arbeitszeugnis zu erwähnen, ist äußerst problematisch!

Straftaten und Strafverfahren sind für ein Zeugnis bestenfalls dann von Belang, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. Hat der Erpressungsversuch also nichts mit dem Job zu tun, hat das im Arbeitszeugnis schon mal gar nichts verloren.

Du schreibst, dass du keine belastbaren Beweise hast. Ein Hinweis auf eine Straftat darf aber nur dann erfolgen, wenn die Straftat nachgewiesen ist, entweder durch ein Urteil, durch eindeutige Fakten oder durch ein Geständnis. Ohne Beweise hat das also auch nichts im Zeugnis verloren. Auch ein laufendes Ermittlungsverfahren darf in das Arbeitszeugnis nicht aufgenommen werden.

Aber selbst wenn die Straftat nachgewiesen ist, kann es spätestens dann problematisch werden, wenn die Straftat wieder aus dem Bundeszentralregister gelöscht wird. Denn die Erwähnung im Zeugnis widerspricht dem Amnestiegedanken im Bundeszentralregistergesetz.

Wurde der AN denn gekündigt, ggf. sogar fristlos? Wenn ein "krummes" Austrittsdatum vorliegt und das nicht plausibel begründet ist, riecht jeder Personaler, dass irgendetwas faul ist. Falls es einen Aufhebungsvertrag gab, schreibt man im Zeugnis nur was von "einvernehmlich" anstatt "im besten Einvernehmen", dann ist das ebenfalls verdächtig. Viel mehr, was auch vor Gericht Bestand hätte, wirst aber wohl nicht machen können.

DarthMario72  17.01.2018, 12:02

Vielen Dank für das Sternchen.

Weil eine Straftat nicht genannt werden darf, das Arbeitszeugnis muß wohlwollend sein,

schlage ich vor diesen Mitarbeiter nicht zu danken und nicht alles Gute für die Zukunft zu wünschen.

Man würde sonst einen künftigen Arbeitgeber täuschen.