Wie kann ich mein Arbeitszeugnis einklagen?

2 Antworten

Du hast Anspruch auf ein Zeugnis. Hat Dein Arbeitgeber dir wenigstens die Arbeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Sozialversicherungen ausgestellt wird? Die könntest du bei einer Bewerbung evtl. dazu legen, damit man sehen kann, wann und wo du gearbeitet hast.

Nun zum Zeugnis: Manche Arbeitgeber sind einfach nicht in der Lage, ein Zeugnis zu schreiben, weil sie es nicht können und keine passenden Mitarbeiter haben.

Ich kenne viele Leute, die haben einen Entwurf für ihr Zeugnis selbst geschrieben. Sodass der AG nur noch den Beurteilungssatz darunter schreiben musste. Dann geht es schneller.

Den Text auf Stick speichern und den Arbeitgeber bitten, das Zeugnis auf seinem Briefpapier auszudrucken, die Beurteilung dazu, er muss ausdrucken und unterschreiben.

Wenn du in einer Gewerkschaft bist, kannst du dort Hilfe bekommen.

Am besten du hast einen Anwalt. Es geht aber beim ersten Versuch evtl. auch ohne. Was dir allerdings nichts nutzt, wenn du nicht genau weißt, was du willst.

Geh einfach mal zum Gericht Deines Bezirks und frage nach.

Die klageweise Geltendmachung von Zeugnissen ist leider kein Standardverfahren. Grundsätzlich kann ich dir nur empfehlen ein Zeugnis über eine Rechtsberatung geltend zu machen. Alternativ kannst du auch zu der Rechtsberatungsstelle bei dem Arbeitsgericht gehen. Diese helfen dir bei der auf Setzung einer Klage. Was ich an dieser Konstellation nicht zu prickeln finde ist schlicht die Tatsache, dass du dann den Gütetermin alleine wahrnimmst. Ich halte dies für relativ problematisch, da leiden einfach nicht in der Lage sind Situation entsprechend zu verarbeiten und auch nicht mehr Lage sind Zeugnis Formulierung wirklich zu beurteilen.

Solltest du einen Termin bei der Rechtsantragsstelle machen wollen würde ich mich vorab erkundigen. Im Zweifel wirst du das bisher bestehende Zeugnis, deine Mahnschreiben und den Arbeitsvertrag mitbringen müssen. Alternativ kann zur übrigen auch über den Weg von Prozesskostenhilfe einen Rechtsanwalt einschalten.

In jedem Fall werde bitte sehr schnell tätig!!

Hintergrund: "Darüber hinaus kann der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verjähren. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt insoweit drei Jahre. In der Praxis gefährlicher ist jedoch die sogenannte Verwirkung. Diese kann bereits zeitlich vor der Verjährung einsetzen. Die Arbeitsgerichte nehmen hier eine mittlerweile sehr kurze Frist an." (zit aus http://www.kanzlei-mudter.de/zeugnis.html

Kann man des Arbeitsgerichts Frankfurt nehmen etwa die Verwirkung schon nach 6 Monaten an. Vereinfacht gesagt liegt Verwirkung vor, wenn du etwas anmahnst, dann aber längere Zeit hindurch nichts mehr da nimmst. Also von daher für welchen Weg immer du dich auch entscheidest, entscheide dich in deinem eigenen Interesse schnell

"

atlas111  11.02.2020, 23:10

Rechtsberatungsstelle beim Gericht gibt es nicht. Ein Rechtspfleger darf nicht beratend tätig sein.

Robert Mudter  12.02.2020, 08:15
@atlas111

O. k., um ganz genau zu sein: eine Rechtsberatungsstelle gibt es regelmäßig bei jedem örtlichen Anwaltsverein. Bei den Arbeitsgerichten nennt sich dies Rechtsantragsstelle, läuft aber regelmäßig auf eine Rechtsberatung hinaus. Zufrieden?