Wie werte ihr dieses Arbeitszeugnis aus?

Das Zeugnis - (Arbeit, Zeugnis, Arbeitgeber)

5 Antworten

In Schulnoten eine gute 2 würde ich sagen. Der Anfang mittelmäßig doch zum Schluss wird es doch noch sehr gut - dass die für deinen weiteren Lebensweg alles Gute gewünscht wird, ist übrigens immer ein gutes Zeichen

Dieses Arbeitszeugnis muss schon aus formalen Gründen reklamiert werden:

1. Die Überschrift (das Wort Zeugnis) darf nicht gesperrt geschrieben sein! Dies bedeutet in der immer noch vorhandenen "geheimen" Zeugnissprache, dass sich der Zeugnisautor von dem nachstehenden (vermeintlich guten) Inhalt distanziert.

2. In der ersten Zeile fehlt das Wort "trat". Dies kann jedoch im Rahmen der Anonymisierung untergegangen sein.

3. Beim ersten und beim letzten Spiegelpunkt der Aufzählung der Tätigkeiten muss die Funktion "Blocksatz" in "linksbündig" geändert werden.

4. Hier nicht ersichtlich, aber das Ausstellungsdatum muss der 29. Februar 2016 sein.

Darüber hinaus sollten gleichzeitig mindestens die folgenden inhaltlichen Passagen reklamiert werden:

° Im vierten Absatz sollten die beiden folgenden Sätze ersatzlos gestrichen werden:

>> Die Arbeitssicherheitsvorschriften beachtete er zuverlässig. <<

>> Sein Umgang mit Betriebsmitteln und Materialien war sachgemäß. <<

Beides ist selbstverständlich und gehört nicht in ein Zeugnis.

° Auch der folgende Satz muss ersatzlos gestrichen werden, da er auf ein unschönes Ende der Beziehung zwischen AG und AN hinweist:

>> Heute scheidet Herr _______ mit Ablauf der Befristung aus unserem Unternehmen aus. <<  

° Im vorletzten Satz sollte es heißen: ".... für die stets gute Zusammenarbeit."

° Im letzten Satz sollte es heißen: "Für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Ich würde es nach Schulnoten im 2er-Bereich einordnen. zB wegen der Formulierung "zu unserer vollen (nicht vollsten) Zufriedenheit". Bin aber kein Fachmann. ;)

habe es nochmal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kontrolieren lassen, bis auf eine Zeile, ist es als 2- zur werten. Trotzdem danke für eure Antworten.