Wie erfolgt die (Berechnung der) Vorausleistung beim BAföG u.A. mit Bezug auf das Kindergeld?

2 Antworten

Hi,

also Unterhalt wird meist nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Das sind 670€ Bedarf. Kindergeld (188€) sind darin schon enthalten und dein möglicher Nebenverdienst wird auch angerechnet. Bei einem 450€ Job (wenn du die 450€ monatlich erreichst), würde dir also noch 32€ Unterhalt zustehen. Ohne Nebenjob dann eben 482€.

Beim Vorausleistungsantrag bekommst du ja aber den Baföghöchstsatz und das Amt holt sich das Geld dann von deinem Vater, ggf. im Klageweg, wieder zurück. Kindergeld wird dann verrechnet, also bekommst du 188€ weniger, da Kindergeld als Unterhalt gilt.

Wenn deine Mutter dir das Kindergeld weiterleitet, dann erhälst du Kindergeld, was an deine Mutter ausgezahlt wird. Solange das so läuft, brauchst du ja keinen Abzweigungsantrag. Meine Eltern haben mir das Kindergeld auch einfach weitergeleitet. Den Abzweigungsantrag stellt man nur, wenn man auswärts wohnt, über 18 ist und nichts von dem Geld sieht. Also wenn du das Kindergeld zur Verfügung hast, musst du jetzt da gar nichts machen, sondern es kann so weiter laufen wie bishe.

Fortuna1234  24.11.2015, 16:18

Wenn du den Abzweigungsantrag stellen willst, dann kannst du das auch tun, wenn deine Mutter das Kindergeld bereits ausgezahlt bekommt.

Das BAföG-Amt ermittelt den Unterhaltsbetrag, den dein Vater nach dem BAfö-Gesetz an dich zahlen müsste, zahlt es (nach entsprechendem Antrag) als "Vorleistung" an dich aus und holt es sich vom Vater wieder zurück. 

Da deine Mutter selbst nicht "leistungsfähig" ist, um dir Unterhalt zu gewähren, hätte sie eigentlich auch keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes an sich, wenn der Vater dir Unterhalt zahlt, denn:

  • Bei volljährigen Kindern hat der Elternteil Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes an sich, bei dem das Kind noch wohnt. 
  • Lebt das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt, so kann der Elternteil das Kindergeld für sich beanspruchen, der den höheren Unterhaltsanteil an das Kind leistet (- das wäre bei dir dann zukünftig der Vater) und muss es an das Kind weiterreichen.
  • Leistet kein Elternteil Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes, so kann das Kind das Kindergeld von der Familienkasse direkt an sich selbst auszahlen lassen, dazu muss es einen "Abzweigungsantrag" stellen.

Im Grunde ist es also völlig egal, wer das Kindergeld bezieht und es dann ggf. an dich weiter gibt. Du musst es nur entsprechend "ankreuzen"...

In jedem Fall wird es auf deinen "Bedarf" (nach dem BAföG-Satz) angerechnet und somit bei der Vorausleistung abgezogen.