Vater muss Bafög zahlen, will aber das Kindergeld behalten...?

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Hallo,

du vermischst hier Unterhaltsrecht mit Bafög und das sind zwei verschiedene Sachen.

Ich habe als Studentin einen Unterhaltsbedarf von 670 € angeblich

Ja, nach der Düsseldorfer Tabelle, wenn du nicht mehr in der Familienversicherung sein darfst,

aber: Nur 597€ Bedarf an Bafög pro Monat.

wie du auch bei deiner Aussage siehst: Ausgerechnet wurde mir ein Bedarf von 597 € Bafög. Davon SOLL mein Vater ca 550 € und meine Mutter ca 47 € zahlen.(beides zusammen eben 597€ nicht 670€)

Dir wird nach Bafög ein bedarf von 597€ zugestanden, Kindergeld gibts oben drauf.

da du aber jetz kein Bafög bekommst, sondern Unterhalt (was zwei verschiedene Gesetze sind, zwi verschiedene Zahlungen nach verschiedenen Gesetzen und mit verschiedenen Werten) müsstest du das erstmal einklagen!

Nach Unterhalt wird das Kindergeld miteingerechnet, bei Bafög gibt es oben drauf.

Bei Unterhalt wird aber auch dein eigenes Einkommen angerechnet. Nach Unterhaltsrecht würde dein Vater bereits jetzt also 230€ zu viel zahlen.

Nach Bafög würde er dir 50€ zu wenig zahlen. Deine Mutter 47€ zu wenig (die erwähnst du gar nicht, aber da du meinst, dass Vater die einzige Geldquelle ist, geh ich mal davon aus, dass von Mama auch nichts kommt). damit hast du dann insgesamt nach Bafög 100€ zu wenig. Nach Unterhalt 230€ zu viel. Bafög musst du ja auch noch zu 50% zurückzahlen und da wird eben der Minijob nicht angerechnet, beim Unterhalt schon.

Es ist schwierig zu erklären, da Unterhalt, Bafög und Kindergeld jeweils nach anderen gesetzen geregelt wird und du mit über 18 das erstmal alles vor Gericht durchsetzen müsstest (was zeit, Geld und Nerven kostet).

Bafög und Kindergeld verrechnet sich nicht, Unterhalt und Kindergeld schon. Jedoch würde dir das Bafög-amt auch nur helfen die restlichen 50€ zu bekommen und nicht das Kindergeld. Und da genau diese Lücke zwischen Bafög und Unterhalt besteht, ist das ganze mehr als komoliziert und landet deswegen regelmäßig vor Gericht.

DANKE!

So eine Antwort habe ich gesucht!

Also ist es doch berechtigt gewesen, sich mal am Kopf zu kratzen und sich zu fragen, was nun richtig ist.

Da du sehr wahrscheinlich recht hast und ich definitiv nicht vor Gericht möchte wegen diesem Scheiß, werde ich nochmal mit meinem Vater reden und ihn diesbezüglich aufklären. Und mit meiner Mutter sollte ich auch mal sprechen. :D

Eigentlich ist das Kindergeld dazu gedacht, das auch Mittellose Eltern ihre Kinder unterstützen können und ihnen zum Beispiel das Studium finanzieren. Das heißt, würde ich denken (studiert hab ich das auch nicht,aber ich glaube ein bisschen ahnung dann doch) das Kindergeld "verschwindet" sozusagen in der Bafög Zahlung. Dein Bafög von 550 € setzt sich dann quasi so zusammen: 184€ Kindergeld + 366€ zusätzlich,die dein Vater zahlen muss. Dazu kommen die 47 € deiner Mutter.

Rein rechtlich würde ich denken muss dein Vater dir das nicht noch zusätzlich auszahlen.

Das klingt auch alles ganz logisch. Wirklich.

Das, was mich dazu bringt da dann doch nochmal nachzuhaken ist, dass in dem Fall, dass er das Kindergeld mit dem Bafög verrechnet, er das Kindergeld als "Einkommen" nutzt!

Aber das Kindergeld wird in der Bafög Rechnung nicht als Einkommen gerechnet. Also ist das doch verkehrt, wenn er es als "anrechenbares Einkommen" nutzt.

@uschixgiesela

Uff, okay. Das machts komplizierter. Da kann ich jetzt auch nur raten, nicht sicher sagen. Aber ruf mal bei der 115 an, die sind bei solchen Fragen super hilfsbereit und haben auch echt Ahnung(vermutlich nicht mehr um diese Uhrzeit,aber morgen früh wieder).

@TheWiseLady

Was ist 115?

@uschixgiesela

Eine Behörden-Service-Nummer die der Staat finanziert, so wie 112 oder 110,nur eben für bürokratische Notfälle. Finde ich eine sehr sinnvolle Sache.

Hier müssen 2 Dinge getrennt betrachtet werden.

a) Die öffentlich-rechtlichen Leistungen aus dem BAFöG
und
b) Deine zivilrechtlichen Ansprüche aus dem BGB

Die im Bafögbescheid genannten Unterhaltsberäge der Eltern haben zivilrechtlich keine Relevanz!

Dein Anspruch an die Eltern bemisst sich wie folgt:

Nach der Düsseldorfer Tabelle hast du einen Gesamtunterhaltsbedarf in Höhe von 670,-€.
Das Kindergeld muss bedarfsdeckend eingesetzt werden (§ 1612b BGB).
Die gezahlten Bafögleistungen wirken bedarfsdeckend.
Eigenes Einkommen wirkt ebenfalls bedarfsdeckend. Da dieses bei dir als Studentin jedoch überobligatorisch ist, käme eine Anrechnung in Höhe von ca. 50% in Betracht.
Also die 400,-€ um die berufsbedingten Aufwendungen kürzen und davon die Hälfte auf den Bedarf anrechnen.
Grob gerechnet wären das 400 - 5% : 2 = 190,-€
Wenn ich das richtig verstanden habe, erhälst du keine Förderung mehr aus dem BAFöG.

Somit käme man zu folgender Rechnung:

670 - 184 -190 = 296,-€ zu deckender Restbedarf von den Eltern.

Da dir dein Vater bereits 500 - 184 = 316,-€ an Unterhalt (das Kindergeld rausgerechnet) zahlt, kommt er seiner Unterhaltspflicht m.E. mehr als nach.

Zu diesem Betrag vom Vater erhälst du ja auch noch Unterhalt von der Mutter?!

Also, ob die Eltern zuschießen müssen oder nicht, wird letztendlich nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen ermittelt, sondern nach dem deutlich besseren BGB (Höhere Freibeträge und komplette Übernahme der Kosten für Kranken- und Pflegevers. u.v.m.). Das Kind darf genau aus diesen Gründen elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, wenn denn die Eltern nicht zugeben können oder wollen. Natürlich muß dann das Land auch erstmal Zeit finden, etwaige Ansprüche durchzusetzen. Viel Glück und ran und es gibt sofort den vollen Bedarf. Und Eltern, die an dieser Regelung vorbei leisten, sollten ihre Zahlungen tatsächlich überprüfen.

Du liegst doch mit deinem Unterhalt von 500 € + 400 € Verdienst über deinem Unterhaltsbedarf,eigentlich müsste dein Vater dir noch weniger zahlen !!!

Die 400 € werden nicht angerechnet. Ich bin nicht verpflichtet das dazu zu verdienen. Und ich will meine Stunden im Nebenjob reduzieren, weil ich das alles zeitlich nicht gebacken bekomme

@uschixgiesela

Wenn du bereiz über 18 bist,hast du die Verpflichtung für deinen Unterhalt selber aufzukommen,nur wenn du das aus eigener Kraft nicht kannst,sind die Eltern unter Umständen zum Unterhalt verpflichtet !!!