Habe ich ein Recht auf Bafög wenn mein Vater viel Verdient?
Also ich stecke in einer Zwickmühle. Ich will Bafög baentragen, allerdings wollte ich vorher klarstellen ob es sich überhaupt lohnt. Mein Vater ist selbstständig UND in der Politik tätig, sein Gehalt alleine von seiner politischen Tätigkeit hab ich gegoogelt und es beläuft sich auf etwa 7.000 euro netto und was er noch dazuverdient als selbstständiger Makler ist wahrscheinlich auchnoch ein ordentliches Sümmchen allerdings habe ich dadrauf keinen Einblick. Meine Eltern sind geschieden und ich habe meinen Vater seit Jahren nicht gesehen. Auch den Unterhalt welchen er an mich zahlen müsste rund 240€ (Der Betrag wurde vor 10 Jahren festgelegt als er noch wenig verdient hat) zahlt er kaum, laut den Kontoauszügen von meiner Mutter nur ca 3 mal im Jahr statt 12. Meine Mutter selbst ist Putzfrau und sie arbeitet hart um über die Runden zu kommen mit einem Gehalt von 1.200 euro netto (-miete, fahrkarte, rechnungen usw) also uns bleibt nicht viel übrig. Nun wollte ich fragen ob ich denn überhaupt bafög berechtigt bin weil ich ja sozusagen nichts mit meinem Vater zu tun habe ? Das Problem ist jetzt dass ich mir mein Studium aktuell nicht finanzieren kann, da sich keine Mutter weigert mir das Kindergeld zu geben (ich weiß dass sie das nicht muss) bzw mir die Schulbücher (für ein Fach ca 40€)etc zu kaufen weil sie meint das wäre zu teuer. Und für die ganz Schlauen Kommentatoren :ich bewerbe mich fleißig um Nebenjobs aber gut läuft das auch nicht aktuell
10 Antworten
Dein Vater bleibt dein Vater, egal welcher Kontakt besteht. Und somit ist er dir gegenüber auch unterhaltspflichtig. Und deswegen gibt es bei diesem Gehalt auch 0€ Bafög, sondern eben Unterhalt.
Mit 18 hast du Rechte und Pflichten bekommen. Es ist deine Pflicht für dich deine Rechte zu fordern. Wenn deine Mutter eben nicht viel verdient, dann beantrage Bafög. Dein Vater muss dann sein Einkommen offenlegen und die Differenz bis zum Höchstbetrag zahlen. Tut er das nicht, dann musst du dir dieses Recht eben einklagen. Dabei hilft dir dann auch da Bafög-Amt mit dem Vorausleistungsantrag.
Eigentlich gibt es da gar kein Problem. Dein Vater ist zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet und genauso eben dafür dich in deiner Erstausbildung mit seinen Mitteln zu finanzieren.
Wenn du das gar nicht willst (einfach aus Stolz), dann nimm einen KfW-Kredit auf. Dann bist du ganz alleine für dich und deinen Kredit zuständig und musst niemandem "auf der Tasche liegen" außer dir selbst. Für was du dich entscheidest, bleibt alleine dir überlassen. Auch diese Entscheidung ist ein Recht, das du mit Volljährigkeit bekommen hast.
Du wirst kein BAFÖG bekommen, da Dein Vater bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung für Dich zahlen muss.
Notfalls muss Deine Mutter oder Du selbst (solltest Du volljährig sein) einklagen.
... wurde denn ein Stipendium geprüft, wie z.B. vom ev. Studienwerk Villigst?
...zudem kann doch das Kind elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, wenn denn die Eltern finanziell nicht können oder nicht wollen. Eigentlich ganz einfach, oder? Viel Glück.
Das kannst du dir sparen. Du kannst von deinem Vater einen ordentlichen unterhalte fordern (und auch durchsetzen). Wenn du das nicht willst ist das deine Sache aber kein Grund dazu das du Bafög bekommst.
... und warum sieht das das BAföG ganz anders?
Handelt es sich bei deinem Studium um deine erste Ausbildung, so hast du noch einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern - beide, den du aber selbst bei ihnen geltend machen musst.
Anspruch auf BAföG hättest du, wenn deine Eltern dir aufgrund ihrer Einkommen weniger Unterhalt leisten könnten, als dir laut "unterhaltsrechtlichem Bedarf" zusteht.
Würdest du einen BAföG-Antrag stellen, wären deine Eltern auskunftspflichtig bezüglich ihrer Einkommen. Wenn das BAföG abgelehnt würde, weil dein Vater zu viel verdient, müsstest du den Unterhalt bei ihm aber selbst erst einfordern, ggf. einen "Titel" gegen ihn ausstellen lassen.
Die Mutter kann dir ihren möglichen Unterhaltsanteil in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren und das Kindergeld dazu verwenden, solange du noch bei ihr wohnen kannst. Erst wenn du ausziehen müsstest (zu weiter Weg zu Uni...), müsste sie das Kindergeld an dich weiterreichen.
...zitiert aus Quelle:
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/-36-vorausleistung-von-ausbildungsfoerderung-263.php
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
"(1) Macht der Auszubildende glaubhaft ............ so wird auf Antrag nach Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung.......geleistet.....
(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wennder Auszubildende glaubhaft macht, dass seine Eltern den Bedarf ......... nicht leisten, und die Eltern ............ erforderlichen Auskünfte nicht erteilen......darum ihr Einkommen nicht angerechnet werden kann, und wenn Bußgeldfestsetzung oder Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens nicht innerhalb zweier Monate zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte geführt haben......."
... selten so gelacht! Kein Kind muß sich so etwas antuen, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Es kann von Beginn an elternunabhängige Vorausleistungen beantragen und dann prüft das Land bzw. die Stadt, ob die Eltern zu leisten haben oder nicht. ... aber dann eben nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB. ... ein gewaltiger Unterschied.