Wie lange bleibt der Eintrag im Führungszeugnis?

1 Antwort

Klingt erstmal nach der Dreijahresfrist gemäß §34 I Nr.3 b) BZRG, könnte aber je nach Details (z.B. anderweitige Eintragung) auch was anderes werden. Die Dreijahresfrist gilt ab Urteil, dessen Datum hast du nicht angegeben. Da die Bewährungszeit häufig drei Jahre beträgt, könnte in deinem Fall die Frist schon abgelaufen sein.

Einzelheiten erfragst du am bestem bei deinem damaligen Verteidiger - oder holst dir ein Führungszeugnis, dann siehst du ja, ob ein Eintrag drin ist.