Trotz Eintrag im Bundeszentralregister zur Feuerwehr?
Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, mich für den mittleren Dienst der Feuerwehr zu bewerben. Nun ist es allerdings so, dass ich in 2 Wochen vor Gericht stehe - es geht um Landfriedensbruch. Das Ganze ist ein Berufungsverfahren der Staatsanwaltschaft, weil ich vorher schonmal freigesprochen wurde.
Ich werde als Heranwachsender behandelt, im Berufungsschreiben schreibt der Staatsanwalt, dass er beantragen wird, mich zu einer Sanktion in Form eines Zuchtmittels zu verurteilen.
Konkret heißt das, dass ich im Falle einer Verurteilung zwar keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen werde, aber unter Umständen wohl ins Bundeszentralregister.
Bei der Bewerbung für die Feuerwehr ist es nun Voraussetzung, nicht vorbestraft zu sein, was ich im juristischen Sinne mit einer Eintragung ins BZR ja aber bin, auch wenn nichts im Führungszeugnis steht.
Besteht nun trotzdem eine Chance, bei der Feuerwehr eingestellt zu werden, oder wird das so nichts?
Grüße
6 Antworten
Wie sieht es in diesem Fall aus ??
Ich bin vor etwa 5 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von Einem Jahr und neun Monaten Verurteilt worden (Dipstahl,BtM,Körperverletzung,Einbruch,Verstoß gegen das Waffengesetz) Ich wurde auf Zzwei drittel Strafe Entlassen und habe Drei Jahre Bewährung mit Raus genommen. Diese Drei Jahre habe ich ohne Vorkomnisse überstanden. Vor etwa einem Monat Habe ich drei oder Vie anzeigen von einem typen bekommen der mich nicht mag die wurden aber alle eingestellt da da nix dran war und dan habe ich noch eine Verseumte rechnung gehabt die als Betrugsfal geandet wurde mit einer geldstrafe von 30 Tagessätzen das ist etwa 4 Monate her. Aber nach meiner Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen. So nun Möchte ich zur Freiwiligen Feuerwehr, hatte auch schon eine Medizinische Untersuchung die super ausgefallen ist.
Jetzt muss ich ein Polizeiliches Fürungszeugnis oder ein Bundeszentralregisterauszug Vorlegen!!
Meine Frage wird mir das zum Verhängnis oder kann ich Beruigt sein ?? Also in wie weit schränkt mich das Heute noch ein ??
Was musst Du denn abgeben? Ein normales Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis? Wahrscheinlich wird aber eher die Behörde das Zeugnis direkt anforden. Eine unbeschränkte Auskunft kann aber nicht gefordert werden, dies ist nur sehr hohen Behörden vorbehalten (Gerichte, Nachrichtendiensten usw).
Im normalen Führungszeugnis stehen "nur" Vorstrafen drin - als Vorstrafe gilt eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe. Insofern wird die für die Feuerwehr zuständige Behörde wahrscheinlich "nur" ein normales Führungszeugnis bekommen.
Solange Du nicht rechtskräftig verurteilt bist, ist Dein Zeugnis sauber. Und der Freispruch in erster Instanz ist ja schon mal ein gutes Omen für die Berufung. Und dass die Staatsanwaltschaft immer das Maximum haben will und gerne mit den Säbeln rasselt, liegt in der Natur der Sache.
Ich behaupte also mal, dass es so schlecht nicht aussieht für dich.
Die Feuerwehr bekommt auch "nur" einen Registerauszug. Den wirst Du nicht sehen können, weil sie als Behörde einen mit der Belegart "N" bekommt, das heisst. er wird direkt an sie verschickt.
Einen direkten Zugriff auf alle sonstigen Kleinigkeiten haben nur die Ermittlungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Im Führungszeugnis sind aber nur Strafen ab 3 Monaten Freiheitsentzug oder Gegenwert in Geldstrafe enthalten. Geringere werden nicht eingetragen.
Eine Ausnahme davon wäre das sog. "Erweiterte Führungszeugnis", das für Tätigkeiten in der Jugendhilfe verlangt wird. So eines habe ich z,B. berufsbedingt. Da wären auch kleinere Delikte (in bestimmten Paragraphen) eingetragen.
Die Feuerwehr ist aber weder Ermittlungsbehörde noch Jugendhilfe (es sei denn, Du wärst Jugendwart bei der Jugendfeuerwehr. Aber Du bewirbst Dich wohl eher bei der BF, nich wahr?).
Du kannst es versuchen, frage vorher einfach mal nach.
Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe; bei Jugendstrafen entsprechend bis zu zwei Jahren, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden und es sich um die erste Straftat handelt.
Der umgangsprachliche Sinn ergibt sich daraus, dass eine Strafe bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Das Führungszeugnis wird zum Beispiel bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorgelegt.
Wenn Dein Staatsanwalt von "Zuchtmitteln" spricht, meint er Sanktionen gegen Dich, die ausfallen können als Verwarnung, Jugendarrest (Kurzarrest, Freizeitarrest, Dauerarrest - max. 4 Wochen) oder andere Auflagen (Sozialstunden ableisten u. ä.).
Du bist jedoch in keinem der Fälle, wie oben genannt, vorbestraft.
Allerdings musst Du diese Verurteilung in Deinem Bewerbungsbogen angeben und mit Namenszeichen versehen. So kannst Du auch im Nachhinhein nicht sagen, dass Du die Frage z. Bsp. übersehen hast. Erfahren tut es Deine zukünftige Dienstbehörde auch so. Darüber hinaus wird Deine Dienstbehörde auch ein "erweitertes Führungszeugnis" anfordern. Spätestens hier wird diese Erstverurteilung sichtbar. Erweiterte Führungszeugnisse sind insbesondere bei Behörden (Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll usw.) Instrumente, die die charakterliche Eignung für den künftigen Beruf feststellbar zu machen soll.