Beschluss erhalten , Bewährung erlassen? Rechtskräftig?

2 Antworten

Damit sind die beiden Straftaten "abgewickelt". Die Bewährungen können von niemandem mehr widerrufen werden, die Freiheitsstrafe ist vom Tisch. Aber ich denke, du fragst, weil schon wieder etwas in der Backröhre ist. Bei einer erneuten Straftat können die alten Urteile nicht mehr widerrufen werden, trotzdem werden bei einer erneuten Verurteilung die Vorstrafen bewertet, und es kann dazu kommen, dass eine weitere Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

Wenn der Beschluss rechtskräftig ist dann sind die Strafen entgültige vom Tisch und die Bewährung kann nicht mehr Wiederrufen werden. Die Staatsanwaltschaft kann also auch keine Revision mehr einlegen.