Dauer zwischen Mahnbescheid und Klage vor Gericht!

7 Antworten

das kann drei Monate dauern, kann mehr oder weniger sein, je nach Auslastung des Gerichts...

es muss ja erst mal die Anklage geschrieben werden, beide müssen ihre Statements abgeben,das dauert etwas und dann muss das Gericht einen Termin finden.

Rechne mit mindestens 3 Monaten

Widersprechen musst du innerhalb von 14 Tagen. Dann muss der Gläubiger die Kosten für ein Verfahren vorstrecken. Danach liegt es an dem einzelnen Gericht, wie viele Verfahren vorher dran kommen. Das geht nach der Reihenfolge, in der die Kosten eingezahlt wurden.

Ich hatte diesen Fall zweimal. Einmal mit einem Ebay-Verkaeufer....da dauerte es nach meinem Einspruch 3 Wochen, bis die Nachricht kam, das Verfahren waere eingestellt. Und einmal mit einem Glaeubiger ( Inkassobuero).....da hab ich nie wieder was gehoert....:)....Denke mal das liegt erstens daran , wie der Klaeger reagiert (denn es verursacht ihm erstmal weitere Kosten) und wie schnell das Gericht bearbeitet....Einspruch ist immer gut!!!..Nicht selten kommt es gar nicht zur Verhandlung..

Also bei uns (ich arbeite beim anwalt)..ist das so, dass wenn du widersprichst..der Gläubiger erstmal einen Antrag formulieren muss...eine Antrag formulieren ist sowas wie..

"der Beklagte zahlt an den Kläger so und so viel euro"

und dass muss er dann Begründen warum und wieso..wie eine richtige Klage.. dann schickt er es zum Gericht

Ich GLAUBE die Frist zum Antrag begründen usw. beträgt 2 Wochen..dann muss das Gericht das prüfen und an dich zustellen und dann kannst du darauf nochwas erwidern..

Also es hängt vom Gläubiger ab wann er Diesen Antrag formuliert..

Dürfte aber eigentlich nicht länger als 1 Monat dauern..

Also ich habe bereits vor knapp 2 Monaten widersprochen, also kann das schonmal nicht ganz hinkommen!

@Iceman81

Wie schon gesagt ,die gerichte arbeiten unterschiedlich schnell, es kann 2 wochen dauern mit der Stellungnahme, man kann aber auch eine Fristverlängerung beantragen z.B.

2 Monate sind keine lange zeit...

@Iceman81

Hast du auch innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Widerspruch erhoben??

@honey00

es geht hier nicht um mich direkt, hatte beruflich damit viel zu tun-....

Mit dem Widerspruch gibst du erstmal deinen Widerspruch bekannt, dann muss der Kläger eine Klage formulieren und das muss er begründen. Es heißt also nicht, das ein Kläger auch klagt ...

@honey00

Ich habe direkt am selben Tag widersprochen als ich den Gelben Brief bekommen habe!

Genau..nach der Klageerwiderung wird meistens ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, was in diesem Termin dann passiert..bestimmt den weiteren Fortgang bzw. weitere Dauer des Falls...

@honey00

ja und nein, kann sein ,muss aber nicht, kommt immer auf die Sachlage an....

Das kommt auf das Gericht an.

Da die Gerichte aber tendenziell überlastet sind, können zwischen Einreichen der Klage und Verhandlung schon einige Monate vergehen...