Widerspruch eingelegt, wie lange beträgt die maximale Bearbeitungsdauer?

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Ein Widerspruch gegen ein Bescheid muss innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden bzw. da muss eine Entscheidung ergangen sein und ihm zugestellt worden sein !

Wenn nicht,dann kann er beim zuständigen Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit einreichen.

So lange wird er nicht warten können oder wollen,dann würde ich mit dem Bescheid über die 100 % Sanktion gleich zum zuständigen Sozialgericht gehen und um einstweiligen Rechtsschutz bitten.

isomatte  30.07.2015, 20:08

Danke dir für deinen Stern !

die maximale Bearbeitungsdauer ist bis zu 3 Monate.

Solange beträgt die Wartefrist auf einen Widerspruchsbescheid bevor man nach §88 SGG eine Untätigkeitsklage einreichen könnte.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

Er bekommt Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter

Die Bearbeitungszeit wird so lange Zeit in Anspruch nehmen, bis der Grund für die Sanktion behoben wurde.

Eigentlich sollte die normale Dauer von zwei Wochen eingehalten werden.