Widerspruch eingelegt, wie lange beträgt die maximale Bearbeitungsdauer?
Ein Freund von mir hat einen Widerspruch gegen eine 100%ige Sanktion eingelegt, wie lange darf die maximale Bearbeitungsdauer ausfallen? ca. 2 Wochen?
5 Antworten
Ein Widerspruch gegen ein Bescheid muss innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden bzw. da muss eine Entscheidung ergangen sein und ihm zugestellt worden sein !
Wenn nicht,dann kann er beim zuständigen Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit einreichen.
So lange wird er nicht warten können oder wollen,dann würde ich mit dem Bescheid über die 100 % Sanktion gleich zum zuständigen Sozialgericht gehen und um einstweiligen Rechtsschutz bitten.
Danke dir für deinen Stern !
die maximale Bearbeitungsdauer ist bis zu 3 Monate.
Solange beträgt die Wartefrist auf einen Widerspruchsbescheid bevor man nach §88 SGG eine Untätigkeitsklage einreichen könnte.
Er bekommt Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter
Die Bearbeitungszeit wird so lange Zeit in Anspruch nehmen, bis der Grund für die Sanktion behoben wurde.
Eigentlich sollte die normale Dauer von zwei Wochen eingehalten werden.